Freispruch im Verfahren wegen Strafvereitelung nach einem Mord bei einer Hochzeitsfeier.

Das Amtsgericht Hannover hat heute einen 36-jährigen Angeklagten vom Vorwurf der Strafvereitelung aus Rechtsgründen freigesprochen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, vereitelt zu haben, dass sein Cousin wegen eines Mordes bestraft wird.

Am 13.03.2016 soll der Cousin des Angeklagten bei einer Hochzeitsfeier seiner Ex-Verlobten in Hannover in einem Event Center im Stadtteil Vahrenheide fünfmal in den Kopf geschossen haben, woraufhin diese verstarb. Dem Angeklagten soll hierbei bekannt gewesen sein, dass der gesondert verfolgte Cousin die Tat aufgrund einer empfundenen Ehrverletzung wegen der gelösten Verlobung aus Rache begangen hat. Nach der Tat soll der Angeklagte zusammen mit seinem Cousin fluchtartig das Gebäude verlassen und als Fahrzeugführer eines VW Golfs diesen vom Tatort weggefahren haben, um ihm so die Flucht zu ermöglichen. Dem Cousin gelang die Flucht in den Irak und konnte sich bis jetzt der Strafverfolgung entziehen. 

Das Gericht hat im Rahmen der über zwei Tage andauernden Hauptverhandlung festgestellt, dass es sich bei dem Angeklagten jedoch nicht nur um den Cousin des mutmaßlichen Mörders handelt, sondern auch um seinen Schwager. Bei der Ehefrau des Angeklagten handelt es sich um die Schwester des gesondert Verfolgten. Aufgrund von unterschiedlichen Angaben in Urkunden bei der Einreise der beteiligten Personen ist dieser Umstand erst im Laufe der Hauptverhandlung bekannt geworden.

Aufgrund dieser Familiensituation hat das Gericht den Angeklagten aus Rechtsgründen freigesprochen. Wegen Streifvereitelung wird gem. § 258 Abs. 6 StGB nicht bestraft, wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht. Angehöriger in diesem Sinne sind nach § 11 StGB nicht Cousins und Cousinen, jedoch Geschwister der Ehegatten.

Az. 206 Ls 97/20

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*