Friedrich Wolff im Alter von 101 Jahren verstorben.

Er hat Erich Honecker vor dem Landgericht Berlin vertreten, in der ehemaligen DDR war er durch die Fernsehsendung „Alles was Recht ist“ bekannt, einer Sendung, die sich mit Rechtsfragen und Urteilen aus dem Alltag befasste.

Das Urteil gegen Egon Krenz empfand er als ungerecht, sagte er in einem Interview mit der TP Presseagentur Berlin.

„An sich hätte er freigesprochen werden müssen, weil das, was er getan hat, nach dem Recht der DDR nicht strafbar ist. Und nach dem Recht der DDR soll er ja verurteilt werden. Man sagt auch, er würde nach dem Recht der DDR behandelt werden, aber das ist tatsächlich nicht der Fall. Insofern ist es ein ungerechtes Urteil.“

Im Hinblick darauf, dass Wolff insbesondere die Urteile gegen ehemalige DDR-Funktionsträger als politisch bezeichnete, konfrontierten wir ihn in einem anderen Interview mit der Goethe-Feststellung „Im Auslegen seid’s frisch und munter, und legt ihr’s mal nicht aus, dann legt ihr was unter.“ Auf unsere Frage, ob Rechtsprechung, womit natürlich auch Urteile in der DDR gemeint waren,  nicht immer und überall politisch oder – wenn man es nicht so hoch hängen will – parteiisch (ist), wenn man unbedingt verurteilen will“, antwortete Wolff nur knapp: „Da haben Sie und Goethe Recht. Mehr kann ich dazu nicht sagen.“

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