Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat, wie es heute bekannt gab, am 7. November 2025 ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, in dem dieses die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen hatte (Pressemitteilung Nr. 14/25 vom 16.04.2025).
Das Landesarbeitsgericht hatte über die Berufung des Arbeitnehmers gegen dieses Urteil zu entscheiden. Es hat die vom Arbeitsgericht durchgeführte Beweisaufnahme durch Vernehmung des belästigten Gemeindemitglieds als Zeugin zugrunde gelegt. Wie das Arbeitsgericht hat auch die Berufungsinstanz angenommen, die sexuelle Belästigung unter Ausnutzung des dem Rabbiner in seiner Position entgegengebrachten Vertrauens stelle auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigende Pflichtverletzung dar.
Die Berufung der beklagten Gemeinde, mit der diese gegen die Abweisung ihrer auf Zahlung gerichteten Widerklage vorgegangen ist, hatte ebenfalls keinen Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2025,
Aktenzeichen 12 SLa 876/25
