Für Reichsbürger ist die Bundesrepublik de jure nicht existent.

Was ist eigentlich ein „Reichsbürger“? Nach den Schüssen auf einen Polizisten stellt sich diese Frage für viele Deutsche. In Wikipedia wird versucht sie zu beantworten.

Die Reichsbürgerbewegung umfasst mehrere uneinheitliche, sektenartige Gruppen von Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern, die sich selbst als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“ oder „Natürliche Personen“ bezeichnen.[1] Sie entstand in den 1980er Jahren und tritt seit 2010 verstärkt in Erscheinung

Zu ihrer Ideologie gehört die Ablehnung der Demokratie und häufig die Leugnung des Holocausts.[2] Ihre Anhänger behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort, aber – entgegen ständiger Rechtsprechung[3] und herrschender Lehre[4][5] – nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr werde das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (oder den Grenzen von 1914, je nach Gruppe) durch eine „kommissarische Reichsregierung“ (KRR) oder Ähnliches vertreten, welche verschiedene Gruppen für sich beanspruchen.[6] Die Reichsbürgerbewegung wird daher auch als „KRR-Szene“ oder „Reichsideologenszene“ bezeichnet.

Das Bundesinnenministerium geht deutschlandweit von mehreren hundert Mitgliedern aus.

Inhaltsverzeichnis

Grundannahmen und Argumentation

Die Verschwörungstheorien der Reichsbürgerbewegung gehen im Wesentlichen davon aus, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, da die Weimarer Reichsverfassung weder von den Nationalsozialisten noch von den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs jemals abgeschafft wurde (siehe Fortgeltung der Verfassung nach 1933). Die Bundesrepublik sei hingegen nicht mit diesem identisch, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent. Allein das Deutsche Reich bestehe in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Gestalt einer „kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. Darüber hinaus wird die Behauptung aufgestellt, die Bundesrepublik Deutschland wäre lediglich eine GmbH („BRD GmbH“[7], auch grob vereinfacht „Deutschland GmbH“; für manche „Reichsbürger“ gilt als vermeintlicher Beleg der Theorie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH[7]),[8] also ein Unternehmen, und ihre Bürger wären nur deren „Personal“, was schon das Vorhandensein eines Personalausweises beweisen würde.[9] Das Deutsche Reich sei nach diesen Theorien noch immer von Alliierten besetzt und befinde sich im Kriegszustand, wobei auf die ausländischen Militärbasen, Artikel 120 GG und die bis heute existierende UN-Feindstaatenklausel verwiesen wird. Gesetze und Gerichte seien genauso unrechtmäßig wie die erhobenen Steuern. Vertreter der Reichsbürgerbewegung fordern oft die Ablösung des Grundgesetzes, indem sie auf Artikel 146 GG verweisen. Diese Forderung wird auch von der NPD erhoben, die im Grundgesetz ein „Diktat der westlichen Siegermächte“ erkennen will.[10]

Diese erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen gründen auf der bereits im Vorfeld der Gründung der beiden deutschen Staaten erörterten Frage nach der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches.[11] Spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität ist entweder das Deutsche Reich mangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, das vereinte Deutschland, entstanden oder aber die heutige Bundesrepublik ist seither völkerrechtlich vollidentisch (subjektsidentisch) mit dem Deutschen Reich.

Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches

Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.) – wohlgemerkt lange vor der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für Gesamtdeutschland im Hinblick auf die „normative Kraft des Faktischen“ (Jellinek) –, in der es in erster Linie um die Frage der Rechtmäßigkeit des sogenannten Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik (Westdeutschland) und der DDR ging. Im Rahmen dieser Entscheidung stellte das Gericht auch dar, welche völkerrechtlichen Probleme sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Teilung Deutschlands hinsichtlich des deutschen Staates (als Ganzes) aufgetan hatten. Die für die „Reichsregierungen“ wichtigsten Sätze des Urteils lauten:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […].“

Die diversen „Reichsregierungen“ sehen sich nun als die laut Bundesverfassungsgericht fehlenden Organe an und behaupten, durch ihre Existenz das Deutsche Reich auf der Grundlage der ihrer Meinung nach noch gültigen Weimarer Verfassung wieder handlungsfähig gemacht zu haben. Zudem stützen sie sich auf die Aussage, die Bundesrepublik sei nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Daher, so die „Reichsregierungen“, habe sie auch keinerlei Befugnisse, für das Deutsche Reich zu handeln. Bemerkenswert ist, dass der letzte Satz der oben zitierten Passage allerdings noch etwas weitergeht und daher vollständig lautet (vgl. hierzu eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR 373/83 = BVerfGE 77, 137 ff.)[12]):

„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“[13]

Siehe auch: Politische Agitation im Zusammenhang mit der Rechtslage Deutschlands

Geltungsbereich des Grundgesetzes

Eine weitere Argumentationslinie der „Reichsbewegungen“ ergibt sich aus der Aufhebung des Artikels 23 des Grundgesetzes von 1949 im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung. Der Artikel regelte den Geltungsbereich des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der deutschen Teilung und ermöglichte den Beitritt anderer Teile Deutschlands zu diesem Wirkungsbereich. Der Artikel wurde nach Beschluss vom 12. September 1990 (erklärt im Zwei-plus-Vier-Vertrag) für obsolet befunden, da mit dem Beitritt der DDR die Einigung Deutschlands in seinen endgültigen Grenzen vollzogen werde. Mit Wirksamkeit des Beitritts am 3. Oktober 1990 wurde der Art. 23 GG in seiner alten Fassung aufgehoben. Die Reichsbewegungen leiten daraus ein generelles Erlöschen des Grundgesetzes ab, da es nun über keinen definierten Geltungsbereich mehr verfüge. Ohne geltendes Grundgesetz sei jedoch auch Deutschland nicht mehr als souveräner Staat zu betrachten. Diese Argumentation übersieht, dass im Einigungsvertrag (Art. 3) klar der Geltungsbereich des Grundgesetzes definiert ist:

„Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland […] in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt […] in Kraft.“

Gleichzeitig wurden in Artikel 4 Nr. 1 des Vertrags die neue Präambel des Grundgesetzes und insbesondere dessen Geltung für Gesamtdeutschland festgelegt:

„Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Auch die Präambel stellt einen rechtlich wirksamen Gesetzesbestandteil dar, durch die Aufhebung des Art. 23 GG durch den Einigungsvertrag (Art. 4 Nr. 2) ergab sich also nie die Situation eines unklaren oder nicht bestehenden Wirkungsbereichs des Grundgesetzes.[14] Davon abgesehen ist bereits die diesem Argument der Reichsanhänger zugrunde liegende Behauptung falsch, Gesetze ohne ausdrücklich genannten Geltungsbereich seien unwirksam:

„In der Regel gelten Gesetze und Rechts-VOn [d. h. Rechtsverordnungen] für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben. Wird von dieser Regel eine Ausnahme gemacht, so muß das Gebiet, für das eine Sondervorschrift gesetzt wird, im Gesetz bezeichnet werden.“[15]

Schließlich ist nach gängiger Staatstheorie eine Verfassung oder ein Grundgesetz auch kein entscheidendes Kriterium für eine eventuelle Staatlichkeit.[16]

UN-Resolution A/RES/56/83

Mit der UN-Resolution A/RES/56/83[17] versuchen vor allem sog. „Selbstverwalter“, mittels einer überstaatlichen Rechtsnorm eine eigene staatliche Souveränität zu begründen.[7] Dabei werden sowohl Inhalt als auch Anwendungsbereich dieser UN-Resolution verkannt. Der Wortlaut der Bestimmung, auf die sie sich beziehen, findet sich in Artikel 9 der Resolution:

„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.“

Angewandt wird dies vor allem im Rahmen von Personenstandserklärungen, mit denen Selbstverwalter sich aus dem „System“ abmelden wollen, was in erster Linie natürlich bedeutet, dass sie nach ihrer Ansicht keine Steuern, Abgaben und Strafen bzw. Geldbußen mehr bezahlen müssten. Sie glauben, dass sie aus der Bundesrepublik Deutschland durch eine Erklärung austreten könnten.[18]

Haager Landkriegsordnung

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) spielte bereits von den ersten „Kommissarischen Reichsregierungen“ an eine wichtige Rolle in der Argumentation der Reichsideologen. Da diese vom angeblichen Fortbestehen der alliierten Besatzung Deutschlands ausgehen, müssten die Alliierten nun in Deutschland nach den Regeln der HLKO vorgehen, mangels eigener staatlicher Souveränität Deutschlands. Nicht selten wird von Reichsideologen bereits das Grundgesetz als eine Maßnahme nach Art. 34 oder Art. 43 der HLKO betrachtet, die nach spätestens 60 Jahren aufgehoben werden müsse. Diese Behauptung ist unsinnig, da weder die HLKO noch ein anderer Völkervertrag eine solche Forderung enthält.[19]

Die HLKO wird von Reichsideologen auch häufig bei Zwangsvollstreckungen ins Feld geführt. Zwangsvollstreckungen von Vollzugsorganen der Bundesrepublik Deutschland werden dabei als „völkerrechtlich verbotene Plünderungen“ der Zivilbevölkerung bezeichnet, die nach Art. 47 HLKO verboten sind. Einige Selbstverwalter meinen zudem, dass sie ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen hätten, da Art. 7 der HLKO Kriegsbesoldung durch die Besatzer im Rahmen des Unterhaltes vorsieht und Deutschland nach ihrer Ansicht nach wie vor unter militärischer Besatzung der Alliierten sei.

Aktivitäten

Eine Haupttätigkeit der „Reichsregierungen“ besteht darin, gestützt auf absurde Theorien und eine abwegige juristische Argumentation[20] allerlei „offizielle“ Papiere gegen Entgelt auszugeben, wie etwa „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“ oder „Reichsgewerbescheine“, vor allem aber „Reichspersonal-“ oder „-Personenausweise“ (zum Teil auch als „Reichspässe“ bezeichnet).[21][22] Dabei handelt es sich zwar um einen reinen Fantasiepass, sodass eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht kommt, solange die von den „Reichsregierungen“ herausgegebenen Papiere „in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken“.[23] Das heißt aber nicht, dass bei Gebrauch je nach Situation eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht möglich ist, z. B. beim Versuch der Kontoeröffnung unter Vorlage eines Reichspersonalausweises.[24][25] Gegebenenfalls kann, je nach Ausgestaltung des „Reichsausweises“, eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) vorliegen.

Es wird versucht, Sozialleistungen mit Berufung auf die Haager Landkriegsordnung einzuklagen,[26] die Kraftfahrzeugsteuer zu hinterziehen oder die Rechtskraft von Bußgeld-, Gebühren-[27] oder Steuerbescheiden zu bestreiten mit der Begründung, die Bundesrepublik sei nicht berechtigt, etwa eine Steuer zu erheben oder Sanktionen nach Straf- und Bußgeldverfahrensrecht vorzunehmen.[28]

Neben der Einnahmequelle des Ausstellens von Fantasiepapieren gegen Entgelt finanzieren sich die selbsternannten „Reichsregierungen“ mittels Erhebung von Beiträgen gegenüber Mitgliedern und Sympathisanten, die als „Reichssteuern“ bezeichnet werden.[29]

Die Anhänger, die gemeinhin auch als „Reichsideologen“ bezeichnet werden, befinden sich vorwiegend im Umfeld der Verschwörungstheorien und teilweise der rechtsextremen Szene. Neben diesen gibt es, insbesondere bei der Namensgebung „Reichsbürger“, eine Vielzahl weiterer Klientel: selbsternannte Justizopfer, Querulanten oder anderweitig Verhaltensauffällige können sich dahinter verbergen.[6] Beispielsweise ist die selbsternannte Außenministerin der ursprünglichen KRR-Gruppierung Ingrid Schlotterbeck Verlegerin der sich mit parawissenschaftlichen Themen beschäftigenden, rechtslastigen Zeitschrift Magazin 2000plus. Die Ur-„Reichsregierung“ wurde nach Informationen u. a. der Thüringischen Landeszeitung vom 11. Februar 2004 vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz dem rechtsradikalen Milieu zugerechnet, eine Einschätzung, die der niedersächsische und thüringische Verfassungsschutz auch bezüglich einer anderen Gruppierung, der „Exilregierung“, teilen. Doch gibt es auch Verfassungsschutzämter – so zunächst in Berlin –, denen die KRRs allerhöchstens suspekt und nicht beobachtungswürdig erscheinen: Im Tübinger Tagblatt vom 21. Februar 2002 war zu lesen, dass der Berliner Verfassungsschutz „sie nicht für rechtsextremistisch, sondern für ‚harmlos, weil beknackt‘“ halte. Der tatsächliche Einfluss der Gruppierungen in der rechtsextremen Szene wird im Verfassungsschutzbericht 2005 des Verfassungsschutzes Niedersachsen als gering eingestuft.

„Ein Teil der so genannten Reichsbürger ist einfach nur ein bisschen spinnert, ein anderer Teil ist klar rechtsextrem.“ – Winfriede Schreiber, Leiterin des brandenburgischen Verfassungsschutzes und ehem. Polizeipräsidentin von Frankfurt (Oder).[30]

Die „realitätsfernen Verlautbarungen der ‚Exilregierung‘“, so urteilt das thüringische Landesamt für Verfassungsschutz, „dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit pseudojuristischer Akribie versucht wird, einen gesellschaftlichen Resonanzboden für rechtsextremistisches Gedankengut zu schaffen und teilweise personelle Überschneidungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen bestehen“.[31]

Viele der Reichsregierungen erkennen sich untereinander nicht an, manche kooperieren untereinander. Es kommt häufig zu internem Streit unter den Aktivisten einer selbsternannten „Reichsregierungs“-Gruppe, was meist die Gründung (Abspaltung) einer neuen reichsideologischen Gruppierung zur Folge hat. An Kontrahenten aus anderen Reichsregierungen verschicken Aktivisten gelegentlich amtlich aussehende Fantasie-Entlassungsurkunden sowie Unterlassungsverfügungen, die bei Androhung von Strafe dazu auffordern, sich nicht weiter als legitimer Amtsträger eines Scheinstaates auszugeben oder weiterhin bestimmte Behauptungen zu verbreiten.[32][33] Die Betroffenen scheren sich jedoch nicht darum und gehen einfach weiter ihren „Amtsgeschäften“ nach.[34]

Der Abgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD) im Stadtrat von Bad Kreuznach, Rainer Wink, der auch für das Amt des Oberbürgermeisters kandidierte, behauptete 2014 in einem Schreiben an den Stadtrat, dass es seit 1990 keinen deutschen Staat mehr gäbe und er selbst deswegen auch kein Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sein könne. Er beanspruchte daher für sich eine „staatliche Selbstverwaltung“. Er erkenne nur die „kaiserliche Verfassung aus dem Jahre 1850“ sowie die Rechtsordnung vor dem 1. Januar 1914 an.[35][36] Wink wurde daraufhin aus dem Stadtrat ausgeschlossen.[37]

Umgang von Verwaltung und Justiz mit Reichsbürgern

Nachdem es immer häufiger vorgekommen war, dass Schreiben von „Reichsregierungen“ oder „Reichsbürgern“ an Verwaltungsbehörden oder an Polizeidienststellen verschickt wurden, haben einzelne Landes-Verfassungsschutzämter diverse Ratgeber-Broschüren zum geeigneten Umgang von Behörden mit solchen Schreiben herausgegeben.[38][39] Darin wird den echten Behörden empfohlen, sich auf keine Diskussionen mit Bürgern einzulassen, die reichsideologische Argumentationen vorbringen.[40] Der dienstliche Schriftwechsel mit solchen Bürgern soll auf das Notwendige beschränkt werden. Auf eingereichte Proklamationen von Scheinstaaten oder Scheinregierungen soll nicht reagiert werden. Zudem sollen eingelegte Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, die die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, unverzüglich als unbegründet zurückgewiesen werden.

Einzelne „Reichsdeutsche“ versuchen auch immer wieder, ihre Vorstellungen vor Gericht damit zu verfolgen, dass sie die Gültigkeit des deutschen Grundgesetzes und somit die Gültigkeit der gesamten bundesdeutschen Gesetzgebung bestreiten. In den Urteilen deutscher Gerichte, die dazu ergangen sind, wurde solches Vorbringen von „Reichsdeutschen“ stets als unbegründet abgewiesen. Die Gerichte stellen in solchen Fällen meistens ausdrücklich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 (nach der Wiedervereinigung) der gegenwärtige deutsche Nationalstaat ist und es einen anderen deutschen Staat oder eine andere deutsche Gesetzgebung nicht gibt.[23][24][41][42][43][44][45][46]

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, stellte 2016 fest, dass es eine zunehmende Gewaltbereitschaft selbsternannter „Reichsbürger“ gebe, die zu einer Gefahr der Beamten in Alltag werde: „Öffentlich Beschäftigte, die mit Reichsbürgern in Kontakt kommen, müssen mit massiver Gegenwehr und auch mit Gewalt rechnen“. Insbesondere gefährdet seien Gerichtsvollzieher.[47]

Einzelne Reichsbürger-Organisationen

Kommissarische Reichsregierung

Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) wird zum einen die historische Ursprungsorganisation der deutschen Reichsbürgerbewegung sowie auch unzählige unabhängige Nachfolgeorganisationen bezeichnet. Teils wird der Begriff aber auch synonym zu Reichsbürgerorganisation im Allgemeinen verwendet. Der Eisenbahner Wolfgang Gerhard Günter Ebel (1939–2014) gründete 1985 als erste bekannte Reichsbürgergruppe die Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches. Ebel, ein West-Berliner, hatte bis zum Reichsbahnerstreik 1980 bei der Deutschen Reichsbahn als Fahrdienstleiter in Berlin-Halensee gearbeitet. Die Gründung erfolgte nach Ebels Eigenangaben im Auftrag des Alliierten Oberkommandos; Ebel bezeichnete sich selbst als „Reichskanzler des Staates Deutsches Reich“. Den usurpierten Titel und den Namen seiner Organisation entlehnte er den offiziellen Organ­bezeichnungen der Reichsregierung in der Zeit vor 1945. Ebel und seine Gruppe boten kostenpflichtige Lehrgänge über ihre Sicht der Rechtslage an und verkauften selbst produzierte „Reichsdokumente“.[48] Gerichtsverfahren gegen Ebel wegen Amtsanmaßung, Titelmissbrauch und Todesdrohungen mussten wegen Schuldunfähigkeit eingestellt werden.[49]

Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne Mitglieder mit den Repräsentanten ihrer sogenannten Regierung und gründeten eigene KRRs. Die heutige Anzahl an „Reichsregierungen“ lässt sich nicht genau feststellen, da nicht alle Gruppen, die als solche zu fungieren vorgeben, sich auch so bezeichnen. Viele der „Reichsregierungen“ werden von selbsternannten „Reichspräsidenten“ und diversen „Reichsministern“ geführt. Es existieren sogar „Reichsgerichte“, die (selbstverständlich folgenlose) Urteile aussprechen.

Alle diese Gruppierungen sind von den früheren geschäftsführenden Reichsregierungen zu unterscheiden, die vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden.

Germanitien

2007 gründeten einige Personen in der Ortschaft Westerheim den Pseudostaat „Germanitien“. Sie sehen sich als Bürger eines vorgeblich souveränen Staates und stellen Hoheitspapiere aus.[50]

Mit einem Diplomatenpass von „Germanitien“ wurde ein Betrüger enttarnt, der mit der Nürnberger Firma GFE Anleger um hohe Geldbeträge brachte. Das Unternehmen hatte angeblich einen Rapsölmotor für Blockheizkraftwerke erfunden. Betrogene Kunden zeigten das Unternehmen schließlich an.[51] 2014 wurde der „Diplomat“ zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.[52]

Deutsches Kolleg und Horst Mahler

Der Rechtsextremist Horst Mahler und seine ehemalige Lebensgefährtin, die verurteilte Holocaustleugnerin Sylvia Stolz, zählen zu den bekanntesten Aktivisten unter den Reichsbürgern.[18] Ihr Ziel ist die Wiederherstellung der „Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“. Sie geben als letzten gültigen Rechtsstand den Tag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 an und wünschen sich eine Rückkehr zum Nationalsozialismus im sogenannten Vierten Reich.[53] Ziel ist, das deutsche Volk aus der „Knechtschaft“ einer „jüdischen Weltverschwörung“ zu befreien.[48] Für dieses Ziel engagierte sich Mahler zusammen mit Uwe Meenen und Reinhold Oberlercher im antisemitischen und rassistischen Eliten-Schulungszentrum Deutsches Kolleg. Weiter gründete er die ähnlich ausgerichteten Gruppierungen „Reichsbürgerbewegung“ und die „Völkische Reichsbewegung“.[18][54]

„Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen“

Die Reichsbewegung – Neue Gemeinschaft von Philosophen (NGvP) ist seit 2005 aktiv und wurde 2012 durch per Brief verschickte und im Internet veröffentlichte Morddrohungen an jüdische und islamische Gemeinden und Privatpersonen bekannt.[54][55][56][57] Sie adressierte ihren Aufruf an „alle raum-, wesens- und kulturfremden Ausländer in Deutschland, insbesondere an Türken, Muslime und Negroide“.[48] Die Adressaten wurden aufgefordert, Deutschland bis zum 1. August des Jahres zu verlassen, da sonst „nicht für deren Sicherheit garantiert werden könne“ und die Verbliebenen ab dem Beginn eines postulierten zukünftigen Krieges zwischen Russland und der NATOstandrechtlich erschossen“ werden sollten.[18]

Die NGvP verfolgt laut Eigenangabe die Gründung einer „Reichsbewegung“, deren Ziel die „Wiedererstehung des Deutschen Reiches“ von 1871 sei, und behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei eine Firma, die von einer „jüdisch-freimaurerischen Marionettenregierung“ regiert würde, die wiederum von den Alliierten beauftragt worden sei.[18] Die Urheber konnten bisher nicht ermittelt werden,[54] es wurden jedoch bisher keine Fälle bekannt, in denen diese Drohungen umgesetzt wurden.[48]

Fürstentum Germania

Hauptartikel: Fürstentum Germania

Im Februar 2009 gründeten Michael Freiherr von Pallandt, Jessie Marsson, Jo Conrad und weitere Personen in einem als „Schloss“ bezeichneten ehemaligen Gutshaus im brandenburgischen Krampfer, Gemeinde Plattenburg, das sogenannte Fürstentum Germania als „basisdemokratischen Kirchenstaat“. Dieser Initiative schlossen sich auch Vertreter des Reichsbürger-Konzepts an, und ihre Vorstellungen flossen in die „Verfassung“ des fiktiven Staates ein. Das Projekt fand jedoch schon nach drei Monaten ein Ende, indem das Gebäude wegen schwerer baurechtlicher Verstöße von der Polizei geräumt und versiegelt wurde.[58][59][60]

Königreich Deutschland (KRD)

Hauptartikel: Peter Fitzek

Im September 2012 gründete der Esoteriker und gelernte Koch Peter Fitzek auf einem alten, neun Hektar großen Krankenhausgelände in Wittenberg das Königreich Deutschland und ließ sich zum „Imperator Fiduziar“ krönen. Ebenso wie die Kommissarischen Reichsregierungen bezeichnet er die Bundesrepublik als Besatzungskonstrukt, nimmt jedoch nicht die Identität bzw. Rechtsnachfolge eines Deutschen Reiches in Anspruch, sondern will einen neuen Staat gegründet haben.[61] In der Folge verhängte u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zwangsgelder gegen Fitzek wegen unerlaubten Einlagengeschäfts in seiner „Königlichen Reichsbank“. Außerdem wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte seinen ursprünglichen (amtlichen) Führerschein zurückgegeben, da er diesen nach eigenen Angaben nicht mehr brauche, weil er im Besitz eines Führerscheins des „Königreichs Deutschland“ sei.[62]

Deutsche Polizei Hilfswerk (DPHW)

Hauptartikel: Deutsche Polizei Hilfswerk

Im April 2012 gründete Volker Schöne, ein ehemaliger Funktionär der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen e.V., das „Deutsche Polizei Hilfswerk“ (DPHW). Kurz vorher, im Herbst 2011, hatte er einen offenen Brief auf der Homepage der Gewerkschaft veröffentlicht und behauptet, die deutschen Gesetze seien nicht gültig, weil ihnen der Geltungsbereich fehle, und war daraufhin von der Gewerkschaft entlassen worden.[63]

Schöne behauptet, mit der Bürgerwehr DPHW gegen Polizeigewalt und Behördenversagen angehen zu wollen. Mitglieder des DPHW traten als „Ersatzpolizisten“ auf, die für Ruhe und Ordnung sorgen und die echte Polizei unterstützen und zugleich kontrollieren sollten. In Sachsen trugen die DPHW-Mitglieder seit Herbst 2012 Uniformen, die den Uniformen der sächsischen Polizei zum Verwechseln ähnlich sahen und die Aufschrift „DPHW Deutsche Polizei“ trugen. Das DPHW fuhr Streife und beriet Menschen bei Gerichtsprozessen. Es wurden reale Amtsträger behindert und in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion im November 2013 ein Gerichtsvollzieher während einer Zwangsvollstreckung gefesselt und an der Flucht gehindert.[63][18]

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.[28][64] Im August 2015 wurde gegen insgesamt 84 Personen ermittelt. 60 Personen werden mehrfache Straftaten vorgeworfen, darunter Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie Bedrohung und Erpressung.[65] Zwischen Dezember 2015 und März 2016 verhängte das Amtsgericht Meißen in erstinstanzlichen Urteilen Freiheitsstrafen zwischen zehn und 30 Monaten, fast ausnahmslos ohne Bewährung, gegen insgesamt 13 an der Aktion gegen den Gerichtsvollzieher beteiligte Personen.[66][67][68][69][70][71][72]

Exilregierung Deutsches Reich

Hauptartikel: Exilregierung Deutsches Reich

Die Gruppe wurde am 8. Mai 2004 von 26 Personen in Hannover gegründet. Im Vergleich zu den anderen Gruppierungen folgt sie am deutlichsten rechtsextremem Gedankengut. Dies umfasst die Ablehnung der Rolle der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg (demzufolge leitet man die eigene Legitimation nicht mehr vom Alliierten Oberkommando ab, weil das ehemalige Besatzungsrecht nicht über das Prinzip der Volkssouveränität gesetzt werden dürfe) sowie die Forderung nach Wiedererrichtung der deutschen Grenzen von 1914 und Nichtanerkennung des Versailler Vertrages. Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und beobachtet.[48]

Republik Freies Deutschland (RFD)

Dieser Scheinstaat wurde am 1. Mai 2012 von Peter Frühwald ausgerufen,[73] wobei er sich von seinen Anhängern zum Präsidenten wählen ließ und die Ämter des Justizministers und Obersten Richters übernahm. Die Verfassung der Republik sollte die Weimarer Reichsverfassung sein. In der Folge sandte Frühwald Schreiben an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die Vereinten Nationen und die russische Botschaft in Berlin, in denen er die Aufnahme diplomatischer Beziehungen anbot. Der Scheinstaat erhielt 2012 Zulauf von zahlreichen Sympathisanten vor allem in den neuen Bundesländern. Die Anhänger brachten Schilder mit der Aufschrift „Republik Freies Deutschland Hoheitsgebiet“ an ihren Grundstücken und Hauseingängen an. Dadurch erhofften sie sich „Immunität“ gegenüber Gerichtsvollziehern und anderen Vollzugsbeamten.

Daraufhin kam es zu Zusammenstößen mit den echten deutschen Behörden, insbesondere zur Verhaftung des Sprengmeisters Daniel S. in Berlin. Dieser hatte sich zur RFD bekannt und zentnerweise Pyrotechnik auf seinem Grundstück gehortet.[74][75][76] Bekannt geworden war auch der Fall einer Spedition in Malschwitz, deren Inhaber unter Berufung auf die „Republik Freies Deutschland“ eine geraume Zeit lang Steuern und Mautgebühren nicht bezahlten, bis die Behörden schließlich die Insolvenz der Firma einleiteten.[77] Anschließend versuchte Frühwald die Inhaber vor dem Amtsgericht Bautzen und Arbeitsgericht Bautzen zu vertreten, wurde aber jeweils als Prozessbevollmächtigter abgelehnt.

Am 17. September 2012 spaltete sich ein Teil seiner Anhänger von Frühwald ab. Seitdem er dabei als „Präsident“ der RFD abgesetzt wurde, betreibt er seine Ideologie unter der Bezeichnung „Selbstverwaltung Peter Frühwald“ weiter. Dabei beruft er sich auf die UN-Resolution 56/83. Frühwald behauptet ferner, dass die alliierten Siegermächte im Jahre 1990 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag Deutschland in den Grenzen von 1937 freigegeben hätten – durch ein Postliminium im Artikel 7 dieses Vertrages. Das Projekt „Republik Freies Deutschland“ wurde nach der Absetzung Frühwalds zwar von den „Putschisten“ weiter geführt, jedoch hat es mittlerweile nur noch einen Bruchteil seiner Bedeutung aus der Spitzenphase im Jahr 2012. Frühwald behauptet, die UNO hätte der „Republik Freies Deutschland“ die ISO-Nummer 279/FD zugewiesen. Die offizielle und verbindliche Liste der Länderkennungen wird als ISO-Norm ISO 3166 herausgegeben. In Wahrheit ist die „Republik Freies Deutschland“ kein UN-Mitgliedstaat und die Kennzeichnung 279/FD ist bis heute nicht vergeben worden.

Interimpartei Deutschland (IPD)

2006 wurde von Reichsideologen die Partei Interim Partei Deutschland DAS REICHT! (IPD) gegründet. Die IPD ist eine bundesweit agierende Partei mit Landesverbänden in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Sie bedient sich der Argumentation der Reichsbürgerbewegung, wonach das Deutsche Reich fortbestehen würde, weil nach dem Zweiten Weltkrieg mit Deutschland kein Friedensvertrag geschlossen wurde.[78] Die Partei wird vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein als rechtsextrem eingeschätzt.[79][80] Gründer und Vorsitzender bis Anfang 2010 war der im gleichen Jahr verstorbene Holocaustleugner Edgar Romano Ludowici,[81][82] (laut anderer Quellen „Ludovici“[83]) der sich auch als „Graf von Roit zu Hoya“, Rechtsanwalt, Arzt oder auch als „Erster Bürgermeister des Reichslandes Freistaat Freie und Hansestadt Hamburg“ ausgab.[79][84][85] Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009 erhielt die Partei weniger als 0,1 % der gültigen Zweitstimmen.[86]

Während der Weihnachtsfeiertage 2008 wurde bekannt, dass der parteilose Bürgermeister der mecklenburgischen Kleinstadt Warin, Hans-Peter Gossel, von mutmaßlichen Rechtsextremisten bedroht werde und darum unter Polizeischutz gestellt worden sei. Hintergrund sei die Absicht der Stadt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und damit den Erwerb eines Grundstücks durch die IPD zu verhindern.[87]

Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag

Der „Volks-Bundesrath“ bezeichnet sich als „freie Volksbewegung“, deren Mitglieder sich „in Selbstverantwortung, mit Geduld, Achtung, Wahrheit und Friedfertigkeit zusammengefunden“ hätten. Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland wird bestritten. Diese KRR wurde 2005 von Erhard Lorenz in Kaarst am Niederrhein gegründet. Er bezeichnet sich selbst als „Reichskanzler“.

Lorenz ist der bekannteste und erfolgreichste Herausgeber von Fantasiedokumenten in der KRR-Szene. Über seine „Reichsdruckerei“ erzielt er damit erhebliche Einnahmen. Es sind dort Reichs-Personenausweise, Reichs-Führerscheine, Reichs-Gewerbeanmeldungen, Reichs-Presseausweise, Reichs-Amtsausweise sowie Reichs-Staatsangehörigenausweise im Angebot. Lorenz gilt als geschäftstüchtiger Selbstvermarkter im Themengebiet Reichsideologie. Auf seinen Internetseiten sind Affiliate-Werbelinks diverser Unternehmen eingebunden wodurch zusätzliches Einkommen erzielt wird. Zudem macht er Werbung für die Germanische Neue Medizin.

Aus einer Distanzierung von Thomas Patzlaff („Runder Tisch Berlin“) geht hervor, dass Lorenz angeblich bis 2006 noch das Hakenkreuz in seinen Schreiben verwendet hatte. Lorenz meint, dass für alle freien Deutschen die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 gelte. Lorenz war früher im Fürstentum Germania aktiv und vertreibt zusammen mit seiner Ehefrau Esoterikartikel über einen Onlineshop. In jenem Shop werden ebenso Bücher, Schulungsunterlagen und DVDs zu reichsideologischen Themen angeboten.

Die KRR hat eine Interessengemeinschaft gegründet, die Selbstschutz- und Sachschutzgruppen aufbauen und damit eigene Rechtsvorstellungen durchsetzen will. Wolfgang Peter fungiert angeblich als „Polizeidirektor der Reichspolizei“, was von diesem aber bestritten wurde. Als Anschrift wird für jene KRR, neben jener in Kaarst, auch „Berlin, Spreeweg 1“ angegeben (dies ist die Anschrift des Amtssitzes Schloss Bellevue des Bundespräsidenten).

Lorenz betreibt eine angebliche „Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz“, die eine Ausbildung zum Standesbeamten sowie ein viertägiges „Studium“ für Beamte, Richter und Rechtskonsulenten, auf Grundlage der Reichsideologie anbietet. Erhard Lorenz unterhält für seine KRR im Internet eine Vielzahl von Webseiten.

Selbstverwalter

Als sog. Selbstverwalter wird eine heterogene Gruppe von Einzelpersonen bezeichnet, die im Gegensatz zu den Reichsideologen nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern behaupten, sie könnten durch eine Erklärung aus der Bundesrepublik ausscheiden, bzw. diese sei gar nicht existent, und sie seien so nicht mehr ihren Gesetzen unterworfen. Die dafür genutzten Argumente sind jedoch meist deckungsgleich mit denen der Reichsideologen.[18][53]

Sie bezeichneten sich oft als „natürliche Person im Sinne des § 1 des staatlichen BGB“. Teilweise sehen sie sich als eigener Staat mit Verfassung die dann z. B. im Umkreis von fünf Metern um die „selbstverwaltete Person“ gelten soll. Teils berufen sich diese Personen auch auf die UN-Resolution A/RES/56/83 („Staatliche Selbstverwaltung [gem. UN Resolution A/Res/56/83]“). Diese Resolution regelt allerdings völkerrechtliche Belange im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Souveränität und beschreibt eine Willensbekundung und kein bindendes Recht.[53] Ein bekannter Vertreter dieser Theorien ist seit dem „Putsch“ in der Republik Freies Deutschland deren Gründer Peter Frühwald, der die „Arbeitsgemeinschaft Staatliche Selbstverwaltung“ gründete die entsprechende Theorien erarbeitet und im Internet zum Download anbietet.[53]

Der selbstverwaltete Mini-„Staat Ur“ in Reuden wurde von Adrian Ursache gegründet, welcher im August 2016 bei der Zwangsräumung aufgrund einer nicht beglichenen Grundschuld bei einer Schießerei schwer verletzt wurde.[88]

Siehe auch

Literatur

Fernsehbeiträge

Rundfunkberichte

Zeitungsinterviews

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ·  Torsten Gerbank: Schüsse bei Räumungsversuch: Polizeieinsatz im „Königreich Ur“ eskaliert, in: Mitteldeutsche Zeitung vom 25. August 2016; „Reichsbürger“ in Sachsen-Anhalt: „Mister Germany 1998“ liefert sich Schießerei mit SEK, Welt Online, 25. August 2016.

Normdaten (Sachbegriff): GND: 107484503X

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  • Diese Seite wurde zuletzt am 19. Oktober 2016 um 19:30 Uhr geändert.

Eine Antwort

  1. Wurden vor Jahren diese Außenseiter noch belächelt, ist den meisten das Lächeln über die „Reichsbürger“ schnell vergangen. Deutschland in den Grenzen vor dem ersten Weltkrieg, allein schon dieses Ansinnen lässt an dem Verstand dieser Gestalten zweifeln und und und; die meisten Forderungen und Vorstellungen dieser selbsternannten Reichsbürger sind absolut lächerlich und mit unserer demokratischen Grundordnung nicht (mehr) vereinbar. Sicherlich hat die Bundesrepublik Deutschland bis heute keinen Friedensvertrag, die Frage ist, brauchen wir den überhaupt noch? Nein. Das Konstrukt Bundesrepublik Deutschland hat sich auch ohne einen solchen bewährt und steht in Europa im Verbund mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Garant für Frieden und Wohlstand. Ich könnte mir auch vorstellen in einer Teilmonarchie zu leben, wird es aber in der BRD nicht geben, also braucht man auch darüber nicht weiter nachdenken. Gefährlich macht diese „Reichsbürger“ ihre vollkommen verwirrte Denkweise und den Drang, alles was sie denken, sei richtig und alle anderen liegen falsch. Der Zulauf zu diesen „Verwirrten“ ist erschreckend hoch, und in meinen Augen ein sehr gefährlicher Trend, zusammen mit den Ewiggestrigen „Führer befiehl, wir folgen“, ergibt sich eine Mischung, die langsam unberechenbar ist und m.E. ein energisches Eingreifen erfordert. Auch wenn es mir schwer über die Lippen kommt, sehe ich die demokratische Grundordnung durch die „Reichsbürger“ in Gefahr.

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