G20: Haftbefehl außer Vollzug gesetzt – Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona („Rondenbarg“) hat heute den Haftbefehl gegen den Angeklagten Fabio V. gegen Auflagen (u.a. gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 10.000) außer Vollzug gesetzt. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft allerdings noch am heutigen Nachmittag Beschwerde eingelegt und zugleich beantragt, die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft bis zu einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aufzuschieben. Eine Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde steht noch aus und kann voraussichtlich erst morgen Vormittag bekannt gegeben werden. Der Angeklagte befindet sich derzeit noch in Untersuchungshaft. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat nun das Landgericht Hamburg zu entscheiden.

Es handelt sich um folgendes Verfahren:

„Montag, den 16.10.2017, 09.00 Uhr * AG HH-Altona, Abt. 334 * 245, Max-Brauer-Allee 91 * V. (18) * Schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte * 7120 Js 16/17 (334 Ls 122/17 jug.)

Der italienische Staatsbürger V. soll sich am frühen Morgen des 07.07.2017 gemeinsam mit ca. 150-200 einheitlich schwarz gekleideten und vermummten Personen, die sich mit diversen Werkzeugen, pyrotechnischen Gegenständen und Steinen bewaffnet hatten, im Hamburger Volkspark versammelt haben und von dort in geschlossener Formation in Richtung Innenstadt marschiert sein. Gegen 06.30 Uhr traf die Gruppe im Rondenbarg auf eine Hundertschaft der Bundespolizei, durch deren Beamte die Straße abgesperrt wurde. Daraufhin sollen die Polizeibeamten aus der Gruppe der Vermummten heraus massiv mit mindestens 14 Steinwürfen und 4 pyrotechnischen Gegenständen angegriffen worden sein. Aufgrund ihrer Schutzkleidung wurde keiner der Beamten verletzt.“

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