GBA: Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 5. März 2018 vor
dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg
Anklage gegen

den 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen Yamen A.

wegen des Tatvorwurfs der Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB)
erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in Deutschland
einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem
Sprengstoff geplant und bereits mit dessen Vorbereitung begonnen zu
haben. Nach den Vorstellungen des Angeschuldigten wollte er mit
seinem Anschlag mindestens 200 Menschen töten und damit an die
bisherigen dem „Islamischen Staat“ zuzurechnenden Anschläge in Europa
anknüpfen. Es kam ihm dabei darauf an, in der Bevölkerung der
Bundesrepublik Deutschland ein Klima der Angst und der Verunsicherung
zu schüren. Es handelt sich daher um eine staatsschutzspezifische Tat
von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2,
Abs. 2 GVG).

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Yamen A. beschäftigte sich seit Sommer 2017 mit jihadistischem
Gedankengut und befürwortete die Ideologie des „Islamischen Staates“.
Vor diesem Hintergrund fasste er spätestens im Juli 2017 den
Entschluss, in Deutschland inmitten einer größeren Menschenansammlung
einen Sprengsatz zu zünden. Dadurch wollte er eine möglichst große
Anzahl von Personen, mindestens 200, töten und eine Vielzahl weiterer
Personen verletzen. An welchem konkreten Ort und zu welchem Zeitpunkt
der Angeschuldigte den Anschlag begehen wollte, ist unklar.

Zur Umsetzung seines Vorhabens verschaffte er sich über das
Internet die notwendigen Kenntnisse zum Bau einer Sprengvorrichtung.
Hierzu gehörten vor allem Anleitungen für die Konstruktion eines
Zünders, einer Fernauslösung sowie die Synthese des Sprengstoffes
Triacetontriperoxid (TATP) aus Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure und
Aceton. Bereits Ende Juli 2017 begann der Angeschuldigte damit, die
entsprechend den Anleitungen benötigten Komponenten und Chemikalien
für den Bau der Sprengvorrichtung zu beschaffen. Nahezu sämtliche für
die Herstellung der Sprengvorrichtung erworbenen Komponenten und
Chemikalien konnten bei dem Angeschuldigten aufgefunden werden.

Die Bundesanwaltschaft leitete am 21. Oktober 2017 ein
Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten ein. Ausgangspunkt
hierfür waren Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf
deren Grundlage das Bundeskriminalamt den Angeschuldigten
identifizieren konnte. Er wurde am 31. Oktober 2017 vorläufig
festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 80 und Nr. 81 vom 31.
Oktober 2017) und befindet sich seit dem Folgetag in
Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 82 vom 1. November
2017).

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