GBA: Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Boko Haram“ sowie der Begehung von Kriegsverbrechen aufgehoben.

Karlsruhe (ots) – Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
hat gestern (24. April 2018) im Einvernehmen mit der
Bundesanwaltschaft den Haftbefehl gegen

den 27-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen Amaechi Fred O.

aufgehoben und seine Freilassung angeordnet.

Der Beschuldigte war am 24. Januar 2018 im Regierungsbezirk
Oberbayern festgenommen und am Folgetag aufgrund eines durch den
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlassenen Haftbefehls
wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen
Vereinigung („Boko Haram“) in Untersuchungshaft genommen worden (vgl.
Pressemitteilung Nr. 4 vom 26. Januar 2018).

Amaechi Fred O. wird zudem zur Last gelegt, in den Jahren 2013 und
2014 an insgesamt vier Angriffen gegen die nigerianische
Zivilbevölkerung beteiligt gewesen zu sein und sich hierdurch der
Begehung von Kriegsverbrechen schuldig gemacht zu haben.

Die weiteren Ermittlungen lassen nunmehr jedoch auch einen anderen
Geschehensablauf möglich erscheinen. Es bestehen Zweifel, ob die
selbstbezichtigenden Angaben, auf denen die Verdachtsmomente gegen
den Beschuldigten maßgeblich beruhten, tatsächlich der Wahrheit
entsprechen. Vor diesem Hintergrund war der für die Vollstreckung von
Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht nicht mehr
gegeben.

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