GBA: Haftbefehl wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. Juni
2018) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl
gegen den

29-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H.

erwirkt. Er ist dringend verdächtig, vorsätzlich biologische
Waffen hergestellt zu haben (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 KrWaffKontrG).
Darüber hinaus besteht gegen ihn der Anfangsverdacht für die
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs.
1, Abs. 2 Nr. 3 StGB). Der Beschuldigte war am 13. Juni 2018 in Köln
vorläufig festgenommen worden. Zudem war die dortige Wohnung des
Beschuldigten durchsucht worden.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender
Sachverhalt zur Last gelegt:

Ab Mitte Mai 2018 begann Sief Allah H. damit, die für die
Gewinnung von Rizin notwendigen Gerätschaften und Substanzen zu
beschaffen. Unter anderem erwarb er bei einem Internetversandhändler
1.000 Rizinussamen sowie eine elektrische Kaffeemühle. Anfang Juni
2018 setzte der Beschuldigte sein Vorhaben um und stellte erfolgreich
Rizin her. Dieses konnte bei dem Beschuldigten sichergestellt werden.

Inwiefern der Beschuldigte Rizin zur Begehung eines islamistisch
motivierten Anschlags in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen
erwogen hat, ist nicht abschließend geklärt. Vor diesem Hintergrund
besteht derzeit kein dringender Tatverdacht wegen Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB).

Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des
Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung sowie eine nach Ort
und Zeitpunkt konkretisierte Anschlagsplanung bestehen nicht.

Der Beschuldigte wurde gestern (13. Juni 2018) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl
erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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