Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 123 vom 16.12.2025.
- Frauen verdienten im Durchschnitt 4,10 Euro pro Stunde weniger als Männer
- Verdienstunterschied bei den unter 25-Jährigen am geringsten
- Bereinigter Gender Pay Gap weiterhin bei 5%
HANNOVER. Frauen in Niedersachsen verdienten im Jahr 2025 pro Stunde durchschnittlich 16% weniger als Männer. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, erhielten Frauen mit 21,63 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (25,73 Euro). Im vergangenen Jahr lag der Verdienstunterschied bei 3,88 Euro (15%).
Nach Altersgruppen betrachtet, differiert der unbereinigte Gender Pay Gap sehr. In der Altersgruppe der unter 25-Jährigen war der Stundenverdienst zwischen Frauen und Männern nahezu gleich. Frauen verdienten in dieser Altersgruppe im Durchschnitt 13,78 Euro und Männer 13,83 Euro brutto pro Stunde. Mit steigendem Alter wird die geschlechtsspezifische Lohnlücke größer. Am größten ist der Unterschied mit 27% (8,16 Euro) bei den 60- bis 64-Jährigen. Eine Begründung für diese Entwicklung könnte sein, dass Frauen familienbedingt häufiger in Teilzeit arbeiten oder ihre Karriere unterbrechen.
Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten Gender Pay Gap, die eine unterschiedliche Aussagekraft haben.
- Der unbereinigte Gender Pay Gap stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wider.
- Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Er zeigt, wie groß der Lohnunterschied ist, wenn man Faktoren wie beispielweise das Anforderungsniveau, den Beschäftigungsumfang sowie den Beruf bzw. die Branche herausrechnet.
Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap, der in Niedersachsen bei 16% bzw. 4,10 Euro liegt, lassen sich rund 67% dieser Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären, also umgerechnet 2,75 Euro des gesamten Verdienstunterschieds. Die verbleibenden 33% (1,35 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 5%. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 5% weniger als ihre männlichen Kollegen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist allerdings als „Obergrenze“ zu verstehen, da der Unterschied wohl geringer ausfallen würde, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.
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Bruttostundenverdienst nach Geschlecht und
Verdienstunterschied seit 2018 (xlsx) Bruttostundenverdienst nach Geschlecht und Verdienstunterschied 2025 nach Altersgruppen (xlsx) |
Methodische
Hinweise:
Die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 sind nur eingeschränkt mit den Vorjahren
vergleichbar, da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde
liegen. Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap ab 2022 ist die
Verdiensterhebung. Die Verdienststrukturerhebung, die vierteljährliche
Verdiensterhebung und die freiwillige Verdiensterhebung wurden von der neuen
Verdiensterhebung abgelöst. Grundlage für die Berechnung des Gender Pay Gap vor
2022 waren die Daten der vierjährigen Verdienststrukturerhebung und die Daten
der vierteljährlichen Verdiensterhebung. Die Ergebnisse der
Verdienststrukturerhebung aus dem Jahr 2018 wurden mit den Werten der
vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Ergebnisse zum Gender
Pay Gap basieren auf den Erhebungen des repräsentativen Monats April.
Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftsabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Abschnitt O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“). Zudem werden Betriebe aus Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden, ausführlich informieren auch die Artikel „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021). Zudem gibt es ein Erklärvideo vom Statistischen Bundesamt, welches die Unterschiede zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap verdeutlicht.
