Genitalverstümmelungen strafrechtlich verfolgen.

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung.

Zum heutigen Internationalen Tag „Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung“ erklärten auch Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitsförderung von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag:

„Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschrechtsverletzung an Frauen und Mädchen. Die erlittenen Verletzungen sind nicht revidierbar. Gemeinsam mit Menschen- und Frauenrechtsorganisationen setzen wir uns für ein Ende dieser durch nichts zu rechtfertigenden Praxis ein, von der nach Schätzungen von UNICEF weltweit mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen sind.

Laut einer heute veröffentlichen Studie, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitfinanziert wurde, leben in Deutschland ca. 48.000 betroffene Frauen und ca. 5.000 Mädchen sind akut gefährdet. Die Zahlen zeigen: auch hier müssen langfristig finanzierte Angebote geschaffen werden, um betroffenen Frauen eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu ermöglichen. Präventions- und Informationsangebote, sowie eine kultursensible Schulung von medizinischem und pflegerischem Personal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Kindergärten, Schulen und bei der Polizei, sind dringend erforderlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen von den Landesregierungen institutionalisiert wird. Nur so können Mädchen gestärkt und rechtzeitig vor Genitalverstümmelung geschützt werden.“

Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung: Die Praxis weltweit besiegen.

Zum heutigen Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung haben auch mehrere EU-Kommissare in einer gemeinsamen Erklärung zur mehr Schutz von Frauen vor Gewalt in der EU aufgerufen. „Wir widmen das Jahr 2017 der Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen in der Europäischen Union. Auch die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Form der Gewalt“, so die EU-Kommissare. Die weibliche Genitalverstümmelung ist in allen Mitgliedstaaten der EU strafbar. Die EU unterstützt Partnerländer dabei, sie ebenfalls unter Strafe zu stellen. So haben zum Beispiel Gambia und Nigeria die Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt.

Weiter heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, der EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, und der EU-Kommissar für Entwicklung, Neven Mimica: „Weltweit haben mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen eine Genitalverstümmelung erlitten. 500 000 von ihnen leben in Europa. Wir müssen dieser schädlichen Praxis, die die Menschenrechte, die Würde und die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen in abscheulicher Weise verletzt, ein Ende setzen. Wir sind entschlossen, der weiblichen Genitalverstümmelung Einhalt zu gebieten, bevor es zu spät ist für die weltweit drei Millionen Mädchen, die Jahr für Jahr als gefährdet gelten.

Frauen und Mädchen in Europa müssen vor dieser Gewalt und den Schmerzen, die mit der Praxis einhergehen, geschützt werden. Lehrern, Ärzten, Krankenpflegepersonal, Polizisten, Rechtsanwälten, Richtern und für Asylfragen zuständigen Beamten kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht zu erkennen, welche Mädchen Gefahr laufen, Opfer der Genitalverstümmelung zu werden. Die EU wird diese Berufsgruppen nun durch Einrichtung einer EU-weiten Internetplattform bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen.

Wir schützen auch von Migration betroffene Frauen und Mädchen, indem wir sicherstellen, dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung, psychosozialer Betreuung und juristischer Unterstützung erhalten. Auf der Grundlage einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden wir besser auf die spezifischen Bedürfnisse weiblicher Asylbewerber, die geschlechtsspezifische Verletzungen erlitten haben, eingehen können.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist in allen Mitgliedstaaten der EU eine strafbare Handlung, und wir unterstützen die Partnerländer außerhalb der EU dabei, sie ebenfalls unter Strafe zu stellen. Seit Beginn des einschlägigen Programms von EU und der UNO haben zum Beispiel Gambia und Nigeria bahnbrechende Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Praxis strafbar machen. 531 300 Mädchen sind im Zusammenhang mit der Genitalverstümmelung betreut worden oder haben Unterstützung bei der Verhinderung der Anwendung der Praxis erhalten, und 2000 lokale Gemeinschaften haben sich öffentlich dazu verpflichtet, die schädliche Praxis aufzugeben.

Änderungen auf politischer und rechtlicher Ebene sind von entscheidender Bedeutung. Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird jedoch nur dann abgeschafft werden können, wenn die Gesellschaften die Normen, die zur Verbreitung dieser Praxis führen, infrage stellen und verurteilen.

Die Europäische Kommission fördert den sozialen Wandel nicht nur auf politischer, sondern auch auf lokaler Ebene, wobei Väter und Mütter, Mädchen und Jungen sowie führende Kräfte von Glaubens- und anderen Gemeinschaften gleichermaßen einbezogen werden. Um dies zu erleichtern, werden bessere Methoden zur Erhebung von Daten auf nationaler Ebene und neue Verfahren zur Messung der Veränderungen der sozialen Normen auf kommunaler Ebene entwickelt werden. Es stehen Mittel zur Verfügung, um gefährdete Mädchen und Frauen zu unterstützen bzw. um denjenigen, die Opfer von Genitalverstümmelungen geworden sind, Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten zu bieten.

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung bieten eine einzigartige Gelegenheit, die gesamte internationale Gemeinschaft zu einen und zu mobilisieren, um das ehrgeizige Ziel der Beseitigung der weiblichen Genitalverstümmelung zu erreichen.

Wir bekräftigen heute unsere Entschlossenheit, die weibliche Genitalverstümmelung abzuschaffen. Wir dürfen nicht untätig bleiben, wenn täglich mehr als 8000 Mädchen von der Praxis bedroht sind.“

Weitere Informationen:

Der Wortlaut der Erklärung von Federica Mogherini, Vĕra Jourová und Neven Mimica

Weitere Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung und zu den Initiativen der Europäischen Union zur Abschaffung dieser Praxis finden Sie in diesem Q & A.

Internationale Plattform zu Kampf gegen Genitalverstümmelung

EU-weite Schulungsplattform

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