Gewerkschaft der Polizei (GdP) und CDU begrüßen neuen Straftatbestand bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte.

GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: Wirksamerer Schutz von Polizisten  überfällig.

(Berlin) Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Nach den Worten des GdP-Bundesvorsitzenden Oliver Malchow würde mit dem längst überfälligen Gesetz ein wirksames Instrument geschaffen, um die steigende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer bekämpfen zu können.

„Mit dem neuen Straftatbestand, den die GdP bereits seit sieben Jahren fordert,  und der darin enthaltenen deutlichen Strafandrohung setzt der Staat ein unmissverständliches Signal, dass diese Gewalt nicht hingenommen wird. Alle demokratischen Parteien sollten nun zügig ein Zeichen für die Polizei setzen und dem Gesetzentwurf zustimmen“, betonte Malchow am heutigen Dienstag in Berlin.

Der Gesetzentwurf des Justizministers soll nach Medienberichten am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Dieser sieht vor, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte schon bei allgemeinen „Diensthandlungen“ zu bestrafen.

„Der neue Schutzparagraf stellt klar, wer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift, muss mit einer Haftstrafe rechnen“, hob der GdP-Bundesvorsitzende hervor.

Dabei soll künftig nicht nur Gewalt bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen oder Verkehrskontrollen bestraft werden, sondern schon Störungen der Arbeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten an sich. Mittlerweile würden Einsatzkräfte nicht nur bei Demonstrationen mit gewalttätigem Verlauf, sondern auch in alltäglichen Einsätzen angegriffen, selbst dann, wenn sie allgemeine Diensthandlungen vornehmen, die sich nicht gegen Bürger richten.

Die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte soll nach den Plänen des Bundesjustizministers aus dem Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches (StGB) herausgelöst und in Paragraf 114 StGB als selbständiger Straftatbestand mit verschärftem Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet werden. Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt. Darüber hinaus werden die Regelbeispiele für den besonders schweren Fall (Paragraf 113 Absatz 2 Satz 2 StGB-E) erweitert.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit rund 180.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

 

Besserer Schutz von Polizisten und anderen Staatsbediensteten dringend notwendig
Gesetzentwurf auch von CDU begrüßt: „Blockade der SPD nicht nachvollziehbar“

Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett voraussichtlich den Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschließen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Es ist erfreulich, dass nun endlich der Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Polizisten und Rettungskräften im Kabinett beschlossen werden soll. Den Entwurf hatte die Union schon seit Jahren von Bundesminister Maas eingefordert. Lange Zeit sahen aber weder Minister Maas noch die SPD Handlungsbedarf, obwohl kaum ein Tag vergeht, an dem die Presse nicht über tätliche Angriffe auf Polizisten berichtet.

Für uns ist es daher wichtig, dass der verbesserte Schutz für Polizisten und Rettungskräfte schnell in Kraft tritt. Obwohl der Gesetzentwurf des Justizministeriums teilweise noch hinter unseren Forderungen zurückbleibt, hatten wir uns deshalb einverstanden erklärt, mit diesem Gesetz schnell ins parlamentarische Verfahren zu gehen. Es ist daher unverständlich, dass die SPD nun die für nächste Woche vereinbarte 1. Lesung absetzen lassen möchte und damit das gesamte Verfahren verzögert. Die SPD agiert hier widersprüchlich: Man kann nicht einerseits betonen, wie inakzeptabel alltägliche, brutale Attacken auf Polizisten sind, andererseits aber die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes blockieren.“

2 Antworten

  1. Wie kann man eine Zwei-Klassengesellschaft begrüßen?
    Die Majestätsbeleidigung will man abschaffen, dafür aber die Sonderklasse der Vollzieher und ihrer Gehilfen schaffen.
    Gab es das nicht schon einmal?

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