Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm begrüßt Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung.
„Wir brauchen wirksame Werkzeuge, um Täterinnen und Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen. Terrorismus, Cyberkriminalität, organisierter Betrug oder massive Hasskriminalität im Internet hinterlassen oft nur eine IP-Adresse als Spur. Wenn diese Daten nach wenigen Tagen verschwunden sind, bleiben zu viele Verfahren ohne Ergebnis. Eine zeitlich eng befristete und rechtssichere Speicherung von IP-Adressen ist deshalb ein notwendiger und verhältnismäßiger Schritt“, verdeutlicht Justizminister Dr. Benjamin Grimm die Notwendigkeit des Vorstoßes.
Der von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vorgelegte Gesetzentwurf zur befristeten Speicherung von IP-Adressen soll dazu beitragen, Straftaten im digitalen Raum besser verfolgen zu können. Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU um. „Brandenburg setzt sich seit einiger Zeit für eine Lösung ein, die Ermittlungsbehörden handlungsfähig macht und zugleich die hohen verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen erfüllt“, betont Grimm. „Der Bund geht mit dem vorliegenden Entwurf genau in diese Richtung. Wir unterstützen das Bundesjustizministerium dabei, die Regelung zügig auf den Weg zu bringen, um schwerste Straftaten im Netz künftig besser verfolgen zu können.“
Kern des Vorschlags ist eine auf das Notwendige beschränkte Vorratsdatenspeicherung, die sich eng an den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs orientiert. Vorgesehen ist insbesondere:
. Speicherung nur von IP-Adressen und gegebenenfalls Portnummern,
. eine Speicherfrist von drei Monaten bei den Internetzugangsanbietern,
. kein Zugriff auf Kommunikationsinhalte und
. keine anlasslose Speicherung von Telefon-, E-Mail- oder Standortdaten.
Die vorsorglich gespeicherten Daten sollen ausschließlich bei einem konkreten Anfangsverdacht genutzt werden können. Der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden bleibt – wie bisher – an rechtliche Voraussetzungen und eine Prüfung im Einzelfall gebunden. Standortdaten und sonstige Verkehrsdaten sollen hingegen grundsätzlich nicht mehr anlasslos vorgehalten, sondern nur im Wege eines gezielten „Sicherungsbeschlusses“ (Quick-Freeze) gesichert werden können.
Grimm weiter: „Der von Bundesministerin Dr. Hubig vorgelegte Entwurf justiert die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit neu – im Rahmen dessen, was der Europäische Gerichtshof ausdrücklich ermöglicht. Bewegungsprofile oder umfassende Kommunikationsübersichten werden nicht geschaffen. Es geht allein darum, in klar definierten Fällen eine IP-Adresse einer Anschlussinhaberin oder eines Anschlussinhabers zuordnen zu können – nicht um eine pauschale Überwachung.“
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
