Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss.
Berlin: (hib/MIS). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung gescheitert, eine Stellungnahme des Bundestags gegenüber der Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über „mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel“ zu erwirken.
Im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fand ein entsprechender Antrag der Grünen-Fraktion (21/221) am Mittwoch mehrheitlich keine Zustimmung. Die Grünen fordern darin, die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für mit NGT veränderten Pflanzen und Nahrungsmitteln entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Text der geplanten Verordnung rechtsverbindlich zu verankern. Dabei sollten sie sich an den Formulierungen des Europäischen Parlaments orientieren – und der Verordnung nicht zuzustimmen, wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden.
In der Ausschuss-Erörterung erinnerten die Grünen daran, dass die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht keine Neuerung darstelle, sondern geltendem Recht entspreche. Deshalb, hieß es von Seiten der Linken, handle es sich bei dem Antrag auch nur um eine Mindestforderung. Die SPD-Abgeordneten begrüßten die Möglichkeit für Verbraucher und Verbraucherinnen, selbst entscheiden zu können, ob sie genomisch veränderte Lebensmittel verzehren wollen oder nicht – lehnten den Antrag der Grünen aber trotzdem ab, weil sie der eigenen Regierung keine Vorgaben machen wollten. Die „AfD“ möchte die Forschung in diesem Bereich nicht unterbinden. Und CDU/CSU verwiesen auf laufende Gespräche auf EU-Ebene und erklärten, man wolle keine Vorfestlegungen. Chancen und Risiken sollten in anstehenden Gesprächen möglichst zu einem Ausgleich gebracht werden.
Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Kommt eine entsprechende Stellungnahme zustande, berücksichtigt die Bundesregierung diese bei den Verhandlungen
Fotoquelle: TP Presseagentur