Zum Tag des Grundgesetzes am heutigen 23. Mai erklärt Bundesratspräsident Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg:
„Unser Grundgesetz ist Fundament und Kompass unserer demokratischen Gesellschaft. Es trägt und schützt jede und jeden Einzelnen und gibt unserem demokratischen Miteinander einen verlässlichen Rahmen. Angesichts der dramatischen Brüche deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert sind die nicht nur verbrieften, sondern realen individuellen Grund-, Freiheits- und Bürgerrechte ein überaus wertvolles Gut. Diese Übereinstimmung zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit gilt es zu wahren und zu verteidigen.
Verfassungen bewähren sich erst recht in schwierigen Zeiten. Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine besondere Ausnahmesituation. Politik muss mit Sorgfalt abwägen, welche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen nötig und zumutbar sind. Richtschnur ist und bleibt auch hier das Grundgesetz mit seinen Werten und Grundsätzen. Die Einschränkungen müssen klar begrenzt und verhältnismäßig sein. Das ist jederzeit überprüfbar. Unser Rechtsstaat funktioniert hier – wie gewohnt – sehr gut.
Es ist gut und wichtig, dass gerade jetzt viele Menschen sich der Grundrechte bewusst sind, sie verinnerlichen und für diese auch eintreten. Umso perfider ist es, dass einige wenige versuchen, diese Phase zu nutzen, um unser Grundgesetz für Verschwörungstheorien zu vereinnahmen. Mit kruden Weltbildern wird versucht, Staat und Demokratie in unserem Land zu diskreditieren.
Lassen wir nicht zu, dass die Sorgen von Menschen missbraucht werden. Lassen wir nicht zu, dass einzelne Artikel herausgehoben werden, um sie einseitig über andere zu stellen. Nur wer für das Grundgesetz in Gänze steht, schützt unser freiheitlich demokratisches Miteinander.“
Grundgesetz hat sich auch in der Corona-Krise bewährt
Am 23. Mai wird das Grundgesetz 71 Jahre alt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt:
„In der Corona-Krise wurden auch in M-V eine ganze Reihe staatlicher Maßnahmen zum Schutz gegen das neuartige Corona-Virus beschlossen. Sie griffen und greifen zum Teil erheblich in die garantierten Grundrechte der Menschen ein, insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit oder Eigentum.
Selten zuvor standen deshalb an einem Jahrestag der Verfassung die Grundrechte derart stark in der öffentlichen Wahrnehmung wie 2020.
Die zahlreichen Gerichtsentscheidungen – auch gegen Rechtsverordnungen der Regierungen – machen deutlich, dass der Rechtsstaat auch in Krisenzeiten funktioniert. Das Grundgesetz hat sich auch in Zeiten der Corona-Krise bewährt.
Die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen sind überwiegend gerechtfertigt und verhältnismäßig. Sie dienen dem Schutz von Leib und Leben und verhinderten eine Überlastung unserer Krankenhäuser. Dennoch dürfen alle Demokratinnen und Demokraten die Wahrung der Grundrechte auch und gerade in Krisenzeiten nicht aus den Augen verlieren. Es gilt, jede Maßnahme kritisch zu hinterfragen und unverhältnismäßige Einschränkungen gegebenenfalls zu korrigieren.“
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin