Eine Antwort

  1. Bin nur (noch) gespannt, wann das Bundesverfassungsgericht die inzwischen über 5 (!) Jahre alten – angenommenen! – Verfassungsbeschwerden über die Zulässigkeit der Anordnung der Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Nr. 12 Strafgesetzbuch (= elektronischen Aufenthaltsüberwachung / elektronische Fußfessel) von einigen meiner Mandanten zur Entscheidung aufbereitet hat …

    Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek, http://www.strafverteidiger-ostsee.de

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