Härter gegen Geldwäsche vorgehen.

Morgen beschließt der Deutsche Bundestag voraussichtlich eine Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestands. Durch eine Erweiterung des Tatbestands und eine umfassende Möglichkeit, kriminelles Vermögen abzuschöpfen, will die SPD-Bundestagsfraktion die Voraussetzung für die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessern.

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher, und
Susanne Mittag, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, erklärten heute dazu:

„Wir müssen effektiver gegen organisierte Kriminalität vorgehen und werden deshalb denn Straftatbestand der Geldwäsche ausweiten. Ziel ist es zu verhindern, dass illegale Gelder aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und Straftäter so von ihren Straftaten auf Dauer profitieren können. Deshalb greift der Straftatbestand der Geldwäsche zukünftig bei jeder Vortat, aus der der Straftäter Gelder erlangt hat, nach dem sogenannten All-Crime-Ansatz.

Das heißt, der Vortatenkatalog des § 261 Abs. 1 StGB wird abgeschafft. Dadurch werden die bestehenden praktischen Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung der Geldwäschekriminalität beseitigt.

Bereits in der letzten Wahlperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion eine grundlegende Erweiterung der Vermögensabschöpfung durchgesetzt. Daran halten wir fest und stellen somit weiterhin sicher, dass Kriminelle keinen Nutzen aus Ihrem gewaschenen Vermögen ziehen können. Auch künftig können Mieten aus einem mit ‚gewaschenen‘ Erlösen aus kriminellen Handlungen erworbenen Wohnhaus eingezogen werden.

Kriminalität darf sich nicht auszahlen. Mit diesem Gesetz setzen wir genau dort an.“

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