Haftbefehl gegen Audi-Chef Stadler.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre betreffend AUDI-Motoren hat die Staatsanwaltschaft München II am 18.06.2018 gegen den Vorsitzenden des Vorstands der AUDI AG, Prof. Rupert Stadler, einen Haftbefehl vollzogen, den das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hatte.

Der Beschuldigte wurde der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Haftbefehl stützt sich auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.

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