Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat gestern (15. Februar
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim
Bundesgerichtshofs

den 20-jährigen somalischen Staatsangehörigen Abduqaadir A.

durch Beamte der hessischen Polizei festnehmen lassen. Der
Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung „Al-Shabab“ beteiligt zu
haben. Zudem werden ihm in dem Haftbefehl versuchter Mord und
Beihilfe zum Mord vorgeworfen, (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, §
211, § 27, § 23 StGB). In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt: Abduqaadir A. wurde seinen Angaben
zufolge im Frühjahr 2012 in Mogadischu gemeinsam mit weiteren
Jugendlichen von der ausländischen terroristischen Vereinigung
„Al-Shabab“ als Mitglied rekrutiert. Sie wurden in ein Lager der
Terrororganisation gebracht und dort in kleine Gruppen aufgeteilt.
Abduqaadir A. wurde an Pistolen und Handgranaten ausgebildet. Kurz
nach Abschluss seiner Ausbildung unterstützte der Beschuldigte
gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe einen Kämpfer
der Vereinigung bei der Ausführung eines Tötungsauftrages. Mit
Revolvern bewaffnet begleiteten sie den Attentäter in eine Moschee,
wo er sein Opfer mit drei Kopfschüssen tötete. Etwa zwei Monate
später sollte der Beschuldigte einen nicht näher bekannten
Regierungsmitarbeiter töten. Unter der Anleitung eines erfahrenen
Al-Shabab-Mitglieds machte Abduqaadir A. gemeinsam mit zwei weiteren
Mitgliedern seiner Gruppe das Opfer in einem Lokal ausfindig. Der
Beschuldigte schoss mehrfach auf den Mann, verletzte den Geschädigten
aber nicht tödlich. Da der Anschlag fehlgeschlagen war, wurde der
Beschuldigte von der Terrororganisation inhaftiert. Es gelang ihm
jedoch zu fliehen. Kurz darauf, im Oktober 2012, verließ Abduqaadir
A. Somalia und reiste über Kenia, Uganda, Sudan und Libyen nach
Italien und kam schließlich im Juni 2014 nach Deutschland. Der
Beschuldigte wurde heute (16. Februar 2018) dem Ermittlungsrichter
des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnet und
den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

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