Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ aufgehoben.

   Karlsruhe (ots) - Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der 
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 14. August 2018 den 
Haftbefehl gegen den

   29-jährigen irakischen Staatsangehörigen Jamer Amer Jawad A.-A.

   aufgehoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in den Jahren
2013 bis 2015 im Irak als Mitglied an der ausländischen 
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" beteiligt zu haben.

   Die bislang durchgeführten Ermittlungen konnten den dringenden 
Tatverdacht gegen den Beschuldigten nicht weiter erhärten. Die 
Bundesanwaltschaft hat daher am 13. August 2018 beim 
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Aufhebung des 
Haftbefehls beantragt und die Freilassung des Beschuldigten 
veranlasst.

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