Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ in Vollzug gesetzt.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute (22. Januar 2026) die Haftbefehle gegen  den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den deutschen Staatsangehörigen Falko H. in Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten waren gestern (21. Januar 2026) festgenommen und heute (22. Januar 2026) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 2 vom 21. Januar 2026).

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