Der Bundesrat hat heute, 18. September 2020, der Erhöhung der Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz wenige Tage zuvor verabschiedet und damit eine Bundesratsinitiative aus dem Vorjahr umgesetzt. Verdreifachung der Tagespauschale Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung steigt von bisher 25 auf künftig 75 Euro pro Tag. Ausgeglichen werden soll damit der so genannte immaterielle Schaden des Betroffenen. Finanzielle Kompensation für staatliche Fehler Anspruch auf Entschädigung haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen wurden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet. Die letzte Anpassung der Tagespauschale erfolgte 2009. Langjährige Forderung der Justizressorts Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Haftentschädigung ausgesprochen, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des Gesetzes Rechnung zu tragen. Im Dezember letzten Jahres brachte der Bundesrat dann einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den dieser am 10. September 2020 annahm. Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Plenarsitzung des Bundesrates am 18.09.2020 Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin |
Haftentschädigung steigt auf 75 Euro.
