Haldenwang zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW gegen die „AfD“ und „JA“.

Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (NRW) vom heutigen Tage, das die  Einstufung der „AfD“ sowie der „JA“ als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung bestätigt, äußert sich Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz:

„Das OVG NRW hat heute die Einstufung der AfD als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung bestätigt; gleiches gilt für die entsprechende Einstufung der „Jungen Alternative“.

Das BfV hatte in den Verfahren vor dem VG Köln und vor dem OVG NRW eine Vielzahl von Belegen dafür vorgelegt, dass in der AfD und ihrer Jugendorganisation hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, die einen solchen Verdacht begründen. Es handelt sich insbesondere um Äußerungen, die von völkischen Zielvorstellungen sowie von Fremden- und Muslimfeindlichkeit geprägt sind und damit gegen die Menschenwürde verstoßen. Es handelt sich aber auch um Positionen, die die demokratische Ordnung verächtlich machen und mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar sind.

Das Urteil verdeutlicht: In der wehrhaften Demokratie kommt dem Verfassungsschutz eine wichtige Frühwarnfunktion bezüglich der Entwicklung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu. Dieser Aufgabe werden wir auch künftig weiter nachkommen.“

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