Haushaltsentwurf 2026 an Bundestag geleitet.

Haushalt/Gesetzentwurf.

Berlin: (hib/SCR). Die Bundesregierung hat dem Bundestag am Freitag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) zugeleitet.

Das Kabinett hatte die Vorlage am 30. Juli 2025 beschlossen. Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs ist für die Sitzungswoche vom 22. bis 26. September 2025 vorgesehen.

Der Haushaltsentwurf 2026 sieht Ausgaben von 520,5 Milliarden Euro vor (2025: 503,0 Milliarden Euro). Die Einnahmen – ohne Nettokreditaufnahme – werden im Entwurf auf 340,7 Milliarden Euro taxiert (2025: 339,4 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme wird mit 89,9 Milliarden Euro (2025: 81,8 Milliarden Euro) angegeben.

Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr, des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds sind darin nicht enthalten. Die Wirtschaftspläne der drei Sondervermögen sind dem Entwurf beigefügt.

Die Ausgaben für Personal sollen laut Entwurf im kommenden Jahr 48,5 Milliarden Euro betragen (2025: 45,6 Milliarden Euro). Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind mit 28,4 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 25,9 Milliarden Euro). Für die militärische Beschaffung sind im Kernhaushalt 38,6 Milliarden Euro vorgesehen (2025: 21,7 Milliarden Euro). Die Ausgaben für den Schuldendienst taxiert die Bundesregierung auf 30,2 Milliarden Euro (2025: 30,2 Milliarden Euro). Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 327,0 Milliarden Euro eingeplant (2025: 322,7 Milliarden Euro). Als Investitionen sind Ausgaben in Höhe von 56,1 Milliarden Euro (2025: 62,7 Milliarden Euro) eingeplant. Die sogenannten besonderen Finanzierungsausgaben sollen mit -8,4 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: -5,7 Milliarden Euro). Sie setzen sich aus etatisierten globalen Minderausgaben in Höhe von -9,4 Milliarden Euro (2025: -5,7 Milliarden Euro) und globalen Mehrausgaben in Höhe von 1,0 Milliarden Euro (2025: 0,9 Milliarden Euro) zusammen.

Auf der Einnahmeseite sind im Entwurf für Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Einnahmen 384,0 Milliarden Euro veranschlagt (2025: 387,0 Milliarden Euro). Die Verwaltungseinnahmen sind auf 23,0 Milliarden Euro taxiert (2025: 27,0 Milliarden Euro). Die übrigen Einnahmen, darunter die Nettokreditaufnahme, sollen laut Entwurf 113,5 Milliarden Euro einbringen (2025: 89,0 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme teilt sich auf die Kreditaufnahme im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes und die Kreditaufnahme für Ausgaben der sogenannten Bereichsausnahme. Die zulässige Kreditaufnahme nach dem Grundgesetz beträgt laut Entwurf 35,6 Milliarden Euro und wird annähernd vollständig in Anspruch genommen.

Die Ausgaben der Bereichsausnahme betragen laut Entwurf im kommenden Jahr 97,4 Milliarden Euro. Die Bereichsausnahme umfasst Verteidigungsausgaben sowie bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben. Das Gros entfällt mit 82,4 Milliarden Euro auf den Verteidigungshaushalt, weitere 8,5 Milliarden Euro entfallen auf Ausgaben des Bundes für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, das heißt die Unterstützung für die Ukraine. Ausgaben, die über einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres liegen, werden nicht für die Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme herangezogen. 2026 soll die daraus resultierende Kreditaufnahme außerhalb der Schuldenregel laut Entwurf 54,3 Milliarden Euro betragen.

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