Heinzelmännchen in der JVA Berlin-Tegel.

In Gefängnissen fängt der Irrsinn sehr früh an und hört sehr spät auf. So formulierte dies der Anstaltsdirektor der sächsischen JVA Zeithain, Thomas Galli, im April d.J. in einem Interview mit der TP Presseagentur.

In der Tat, in Gefängnissen wird z.B. Jagd auf Handys gemacht wie im vergangenen Jahrhundert auf Terroristen in Wohngebäuden. Wenn dann etwa ein Handy, das einem Häftling bei den horrenden Telefonkosten im Knast nichts weiter als eine kostengünstige Telefoniermöglichkeit bieten sollte, in einer Zelle gefunden wird, werden die übrigen Häftlinge sofort unter Generalverdacht gestellt und auch ihre Zellen regelrecht auf den Kopf gestellt. Mit so genannten Rollkommandos rückten die Gefängniswärter dann in die Gefängniszellen ein und nehmen das Mobiliar und die persönliche Habe systematisch auseinander. Dabei ließen sie kein Blatt auf dem anderen. Die Gefangenen würden gezwungen, sich völlig zu entkleiden, in den intimsten Körperöffnungen – zur Not mit Gewalt – durch- bzw. untersucht und dann in Leerzellen vorübergehend eingeschlossen, damit sie bei der Durchsuchung ihrer Zellen nicht im Wege stehen und unmittelbar Einwände erheben könnten. Bei den – wie es im Knastjargon heißt – Zellenfilzen würden dann oft auch persönliche Dinge zerstört, Tische und Stühle auseinander- und sogar die Toiletten- und Waschbeckenrohre, Fernseh- und Radiogeräte auf- bzw. auseinandergeschraubt. Auf persönliches Eigentum würde keine Rücksicht genommen. Die Schließer würden sich aufführen wie „Bodentruppen in einem Krieg“ – nur eben ohne Waffen. Nicht selten blieben dabei verwüstete Hafträume zurück, in denen sich die Gefangenen dann nicht mehr auskennen würden.

Die Crux an der Sache: die Handys, die die Schließer in den Knastzellen suchen, oft auch finden, sollen sie oder ihresgleichen nicht selten selbst in die Gefängnisse eingeschmuggelt und den Gefangenen für teures Geld verkauft haben.

So berichteten es gestern jedenfalls zwei Gefangene, die im ZDF, von Frontal 21, interviewt wurden. Sie konnten selbst durch heimliche Videoaufnahmen bei Angehörigen außerhalb der JVA belegen, wie ein JVA-Bediensteter dort auftauchte und ihm Geldscheine für seine vermeintlichen Schmuggeldienste auf den Tisch geblättert wurden. Gegen diesen JVA-Bediensteten ermittelt nun die Berliner Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Korruption. Was er überhaupt bei der Verlobten des Häftlings zu suchen hatte, wurde nicht klar, wenn es keine Geldübergabe für Schmuggeldienste gewesen sein sollte.

Einer der Gefangenen, der berichtete, in die Schmuggelgeschäfte involviert gewesen und unter Druck gesetzt sowie bedroht worden zu sein, als er „nicht mehr mitmachen wollte“, sei deshalb während eines Ausgangs geflüchtet. Andere bezweifeln das und unterstellen ihm, sich „diese Geschichte ausgedacht“ zu haben, um künftig wieder Vollzugslockerungen trotz seiner Flucht als Belohnung für die „Aufdeckung eines Skandals in der JVA Tegel“ zu erhalten.

Aber es würden nicht nur Handys nach innen geschmuggelt, auch von Gefangenen in Gefängnisbetrieben hergestellte Gegenstände würden von Bediensteten heimlich nach draußen geschmuggelt und dort versilbert, vornehmlich an andere Bedienstete selbst. Auch mit Medikamenten aus der knasteigenen Arztgeschäftsstelle sollen sie bezahlt worden sein, die sie dann weiterverkauften, wurde in dem Fernsehbericht des ZDF in den Raum gestellt.

Sogar Heinzelmännchen landen unkontrolliert im Knast, wie Frontal 21 dies plastisch belegte. Vor dem Knast noch deutlich gefilmt, hatte kurz darauf ein Gefangener denselben Hohlkörper in seiner Zelle in der Hand. Wie er dort ohne Kontrolle auf Drogen hingekommen ist, blieb offen. Jedenfalls nicht mit Stabhochsprung über die Mauer, versicherte ein ehemaliger Gefangener der TP Presseagentur.

Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte heute zu den Vorwürfen rund um die Vorgänge in der JVA Tegel:

„Die Vorwürfe eines Schmuggels durch womöglich mehrere Bedienstete wiegen schwer. Sie müssen schnell und umfassend aufgeklärt werden. Dabei darf aber die gute Arbeit der Werkstätten und der dortigen Bediensteten nicht in Misskredit gebracht werden.

Was hat Senator Heilmann seit Mai zur Aufklärung der Vorwürfe unternommen?
Momentan ist nicht ersichtlich, was nach dem Bekanntwerden im Frühjahr
konkret unternommen wurde.

Hat sich Senator Heilmann überhaupt unterrichten lassen? Was hat er wann unternommen? Oder konnten die Bediensteten womöglich ihre Tätigkeit fortsetzen?“

Die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), der am kommenden Sonnabend in Hannover der Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union verliehen wird, gab folgendes Statement und Pressemitteilung zu dem Schmuggel-Skandal ab:

„Nach dem Bekanntwerden des begründeten Verdachts der systematischen « Schmuggel-Wirtschaft » durch Bedienstete in der JVA Tegel-Berlin müssen Konsequenzen folgen.

Der noch amtierende Berliner SPD-/CDU-Senat muss durch weiteren öffentlichen Druck angehalten werden, das Thema des „Tegeler Tauschrings“ auf die Tagesordnung zu setzen. Jedwedes Vertuschen und Verharmlosen muss von vornherein unterbunden werden. Hier sind vor allem die progressiven parlamentarischen Fraktionen der Linkspartei, der Grünen, aber auch die Piraten gefragt.

Der Arbeitszwang, dem Gefangene unterliegen, wird seitens der Bediensteten schamlos ausgenutzt – in mehrfacher Hinsicht:
Zum einen sind Inhaftierte in Berlin nach dem Landesstrafvollzugsgesetz verpflichtet, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, das weder den in der Bundesrepublik geltenden Mindestlohn noch eine Rentenversicherungspflicht kennt. Soziale Mindeststandards sind hinter Gittern außer kraft gesetzt; de facto bewegen sich inhaftierte Menschen in einer vor-wilhelminischen Arbeitswelt.
Zum anderen wird die Arbeitsleistung der inhaftierten Beschäftigten nicht nur aufgrund der staatlich sanktionierten Billiglöhnerei massiv entwertet. Mehr noch, die gefertigten Produkte oder die für die Verarbeitung vorgesehenen Materialien werden ganz offenkundig von der „Beamten-Klau-Mafia“ zum Nulltarif von den produzierenden Gefangenen abgegriffen.
Die GG/BO, die ihren Ursprung in der JVA Tegel und dort nominell etwa ein Viertel der Inhaftierten über den Kollegen Mehmet-Sadik Aykol organisiert hat, fordert eine lückenlose Aufklärung der anstaltsinternen Korruption durch Bedienstete. „Die Selbstbedienungs- und Selbstbereichungsmentalität muss ein Ende haben,“ betont GG/BO-Sprecher, Oliver Rast.
Es handelt sich nicht um bedauerliche „Einzelfälle“ fehlgeleiteter Bediensteter. Es handelt sich generell um ein strukturelles Problem von Haftanstalten. Selbst „Tegel“ ist kein Einzelfall. „Tegel“ steht für ein Symptom, welches in allen Haftanstalten aller Bundesländer diagnostiziert werden könnte. Haftanstalten sind ein Umschlagplatz von Waren und Dienstleistungen, die unkontrolliert von Bediensteten widerrechtlich entgegengenommen und angenommen werden können. Bis jetzt.

„Es macht aktuell wenig Sinn, unmittelbar vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus den Rücktritt von CDU-Justizsenator Heilmann zu fordern – Heilmanns Tage sind so oder so auf der Regierungsbank gezählt. Seine Zeit ist abgelaufen,“ so Rast. „Stattdessen werden wir unsere Energien in den Selbstorganisierungsprozess der GG/BO vor und hinter den Knastmauern stecken. Die Öffentlichmachung der ´Schmuggel-Wirtschaft´ verbunden mit einem Gewerkschaftsengagement sind der richtige Weg,“ führt Rast weiter aus.

Das Sozial- und Lohndumping gegenüber arbeitenden Gefangenen muss nicht nur thematisiert, sondern aufgehoben werden. Das heißt konkret: Einbeziehung der inhaftierten Beschäftigten in den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und in die Rentenversicherung. Volle Gewerkschaftsfreiheit für inhaftierte Kolleg_innen – ohne Schikanen und Repressalien. „Dank der aktiven Gefangenen ist die soziale Frage hinter Gittern längst gestellt,“ resümiert Rast.“

Tp/dj

Foto: JVA Tegel

Bildquelle: TP Presseagentur

20 Antworten

  1. Das Problem ist durchaus bekannt, und zwar nicht nur in der JVA Tegel. Sinnvoll wäre es vielleicht das Telefonproblem in der JVA selbst zu lösen. Dies würde bedeuten, dass entweder die Telefonkosten drastisch gesenkt werden, oder lebensnaher und folglich dem Ziel der Resozialisierung dienend, Mobiltelefone zugelassen werden müssten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso jedem Insassen schlechthin unterstellt wird, er würde diese Möglichkeit dazu missbrauchen, weitere Straftaten zu begehen. Nicht jeder Insasse einer JVA ist dort, weil er eine Verurteilung wegen eines schwerwiegenden Delikts, erhalten hat. In erster Linie versuchen die Insassen den Kontakt zu ihren Familienangehörigen oder Freunden aufrecht zu erhalten. Wer schreibt denn heute noch Briefe? Das Telefonieren und die Nutzung von Internet, insbesondere auch von sozialen Netzwerken ist aus dem heutigen Leben nicht mehr weg zu denken. Auch die Aufrechterhaltung des Kontakts zur Familie der Inhaftierten wird hierdurch sehr erschwert. Die Kommunikation läuft doch heute größtenteils nur noch über das Internet. Aber noch immer ist man von der Umsetzung der Idee, den Zugang zum Internet, zumindest begrenzt, zu ermöglichen, weit entfernt. Die Sicherheit und Ordnung geht stets vor. Ein Pilotprojekt könnte Aufschluss geben, aber dafür reicht wohl das Interesse nicht aus. Wie jedoch soll jemand, der über mehrere Jahre von der Außenwelt isoliert ist, denn das Verbot von Internetnutzung und der stark beschränkten Möglichkeit der Telefonie ist nichts anderes, jemals lernen, später, nach der Entlassung klar zu kommen, ist rätselhaft.

  2. Das ist doch alles nichts neues, das gibt es seit Jahren in allen Haftanstalten, dass auch Beamte sich eine Kleinigkeit dazuverdienen wollen. Interessanter Weise werden fast nur Handys gesucht, Handys sind nur nach den Hausordnungen der JVA nicht erlaubt, Drogen werden kaum gesucht, auch werden bekannt Abhängige resp. Dealer in Ruhe gelassen, obwohl hier der Besitz, Vertrieb etc. laut Strafgesetzbuch bzw. Betäubungsmittelgesetz unter Strafe stehen. Man scheint reichlich mit zu verdienen, denn anders ist das Verhalten der Uniformträger in den Haftanstalten nicht zu erklären. Der Senatsverwaltung für Justiz unter dem Senator Heilmann müsste dieses Problem sehr bekannt sein, ist sie doch mehrmals auch von anderen Seiten darauf hingewiesen worden. Dies betrifft in Berlin nicht nur die JVA Tegel, auch innerhalb der JVA Plötzensee (alt JVA Charlottenburg) wird gern nach Handys gesucht, während die Vollgedröhnten bei der Postausgabe stehen. Kein Beamter will dann etwas mitbekommen haben, wie denn auch, wenn er das Zeug vorher selbst mitgebracht hat. Es ist nicht nachvollziehbar aus welchen Gründen die Realisierung von Internetzugang in der JVA Plötzensee immer noch nicht umgesetzt worden ist, obwohl alle Vorrichtungen und Computer schon vorhanden sind. Hoffentlich verschwindet Heilmann und Co. bald in der Versenkung und werden nie wieder rausgeholt.

  3. Leider ist es immer wieder das GLEICHE, wenige verderben das Bild der Menschen die ihre Arbeit gut machen.
    Wir Vollzugsbeamte, oh sorry wir Schließer, sind alle korrupt. Die Arbeit und der Umgang mit Menschen macht uns Spaß, zumal man mit vielen unterschiedlichen Charakteren zu tun hat. Zudem leisten wir einen Beitrag für die Gesellschaft, indem wir sie vor den Kriminellen schützen“. Wir sehen uns aber sich aber nicht als Schließer, wie wir nicht selten betitelt werden. „Wir müssen mit dem höchstmöglichen Maß an Sorgfalt die Gefangenen wieder an ein straffreies Leben heranführen. Dazu gehört weit mehr, als nur das Abschließen von Türen.“

    Anm. TP: Es gibt solche und solche. Kopf hoch, noch gilt für Ihren Kollegen die Unschuldsvermutung. Und: Eine Krähe….

    • Sorry, ich habe selten so einen Stuss gelesen. Der Gedanke ist ja richtig, es zählt der Resozialisierungsgedanke, nur davon ist gerade die JVA Tegel meilenweit entfernt. Die JVA Tegel ist nichts weiter als eine große Verwahranstalt, von 100 Beamten sind 80 % nur auf Repressalien gegen Inhaftierte gepohlt, von Resozialisierung wie im Gesetz vorgeschrieben weit entfernt.

    • Solche und Solche
      Es gibt sie wirklich; ‚Solche‘ die von den meisten Gefangenen respektiert werden und ‚Solche‘ , die Null Respekt verdienen, weil man sie wg. Faulheit kaum zu Gesicht bekommt. Der Krankenstand in der JVA Tegel spricht deutlich für einen Tatbestand, den die Schwarzkittel „Sozialbetrug “ nennen.
      Früher, bevor man den sog. Anstalts-Sozialarbeiter (den ASoz) kreierte, gab es keine ‚Schließer‘, weil da die ‚Stationer‘ – in Berlin auch ‚Meester‘ genannt – für den
      Gefangenen zuständig waren, ihn kannten und wußten, mit ihm umzugehen.
      Erst mit Einführung des ASoz wurde der ‚Meester‘ zum ‚Schließer‘ degradiert und damit auch von A9 nach A6, – wenn er Glück hat.
      Der ASoz aber ist anerkanntermaßen die Wurzel allen Übels und nicht der ‚Schließer‘, der den Frust der Gefangenen auf diesen Schmarotzer auf-und abzufangen hat.
      Weil das Thema aber zu komplex ist, sollten wir hoffen, dass in zehn bis zwanzig Jahren das heutige Handyverbot nur noch Kopfschütteln bewirkt, so wie die einstig unsinnigen Verbote, die im Kommentar von Herrn Adolf Schuh aufgezeigt wurden.
      Übrigens ein fundierter Kenner der Materie mit über 30 Haftjahren, davon die meisten in Tegel.

      • ob man darauf stolz sein sollte, 30 Jahre in Tegel verbracht zu haben, lass ich mal dahin gestellt sein. Die tollen „Gruppenleiter“ sind wirklich das Letzte was man in Haft braucht. In erster Linie sin das Verwaltungsbeamte, sollen dann auch noch Sozialarbeit leisten, was sich an sich schon widerspricht. Die größte Frechheit dabei, finde ich, dass sie sich selbst als „Sozialdienst“ bezeichnen und von der Senatsverwaltung für Justiz als „Sozialarbeiter“.

    • Mir kommen die Tränen, wenn ich lese, welche Sorgfalt Justizvollzugsbedienstete aufwenden, um Gefangene wieder an ein straffreies Leben heranzuführen. Sicher gibt es wirklich einige gute Beamte in Vollzugsanstalten, aber die Mehrheit der, „tschuldigung“, Schließer und Wärter ist doch derart auf das Wegschließen gepolt, dass hier in der Tat nur Vergeltung und Rache ausgeübt wird. Dagegen sind die „Guten“ doch machtlos und lassen sich von ihren „Kollegen“ auch noch auf dem Kopf rumtrampeln anstatt Zivilcourage zu zeigen und diesen „Kollegen“ eine „Rote Karte“ zu zeigen. Nur so kann es dann passieren, dass solche „Kollegen“ sich dann auch noch zum Schmuggeln von Handys u.a. nach innen und Gegenständen von Gefangenenarbeit nach draußen kriminellst betätigen. Weil sie wissen: Die „Guten“ stehen ihnen nicht im Weg. Sie drücken die Augen zu. In der Sicherungsverwahrung wird auch nur verwahrt, obwohl die Verwahrten nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts „bevorzugt“ zu „behandeln“ sind. Das sog. Abstandsgebot wird aber pervertiert, indem so getan wird, als sei darunter nur eine Trennung von den Strafgefangenen zu verstehen. Diese Dummköpfe, die so verwahren, haben nichts begriffen und wollen nichts begreifen. Und die sog. Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen sind bis auf ganz, ganz, ganz wenige Ausnahmen ihre Handlanger. Das ganze Gefängnissystem gehört radikalst einer Prüfung unterzogen und die rigiden Schließer und Wärter sind als Wachposten an die Mauer zu versetzen. Im Smmer und im Winter, vor allem im Winter.

  4. Leider ist es aber auch immer wieder das GLEICHE, dass die sog. GUTEN die Zivilcourage vermissen lassen, ihren schwarzen Schafen massiv entgegenzutreten. Zuschauen und Gewährenlassen lautet ihre Devise, wenn’s darum geht, Gesicht zu zeigen. Nur so kann der Knast dann weiter so dahindümpeln wie bisher und immer. Statt dessen wird Jagd auf von den eigenen Leuten eingeschmuggelten Handys gemacht, um von den eigentlichen Problemen abzulenken. Ein Schließer ist eben nicht zu einem Whistleblower geboren. Der tritt lieber nach unten und buckelt nach oben, egal welche Pfeifen er über und neben sich hat.

    • na ganz so einfach ist das nicht, es gibt genug Beamte, die ihre Aufgabe nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen wollen – dann jedoch von ihren Kollegen dermaßen gemobbt werden, dass sie entweder krank feiern oder es dann wirklich ignorieren. Ich kenne genug, die sich haben versetzen lassen, weil sie es nicht mehr ausgehalten oder den Dienst quittiert haben bzw. in andere Behörden gewechselt sind.

    • stimmt, in letzter Zeit sind es immer mehr geworden, die in anderen Berufen versagen und denken im Knast können sie einen auf Doll und Wichtig machen.

  5. Im Vollzug landen beiderseits der Zellentür nur die Versager!
    Hinter der Tür die, die bei der Einhaltung der Rechtsordnung versagt haben,
    vor der Tür die, die in der freien Wirtschaft versagt haben.

    • das ist nun zu einfach, nicht jeder, der inhaftiert wird ist ein Versager. Du kannst machen was du willst, bei den vielen Gesetzen und Verordnungen ist es überhaupt nicht möglich, nicht dagegen zu verstoßen. Manche haben die Inhaftierung auch bewusst in Kauf genommen, um sich und ihren Familien ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen – hat bei vielen geklappt ;))

  6. Angenommen Frau RAin Juharos hätte im Vollstreckungsverfahren meine Erfahrungen sammeln können, dann wüsste sie, dass sich seit siebzig Jahren enorm viele positive Veränderungen ergeben haben, – wenn auch immer mit jahrzehntelanger Verspätung.
    Beginnen wir mit den Verboten, für die wir heute nur noch das Prädikat „Schwachsinn“ erübrigen können:
    Privatkleidung
    Zeitungen
    Tabak
    Feuerzeug
    Pornohefte
    Telefon
    Auf das Internet wird noch gewartet
    Telefoniern
    Schreibzeug
    Schreibmaschine
    Taschenrechner
    Ausgänge
    Radio
    Steckdose
    Tauchsieder
    Dreifachstecker
    Elektrische Schreibmaschine
    Fernseher
    Fernbedienung
    DVD Player
    Playstation
    Handy
    u.v.a.m.

    Wenn man weiß, dass bei Gründung der Telio-GmbH die Gründungsväter leitende Beamte des Vollzugs waren und diese dann des Bildes wegen ihre Anteile an Familiemitglieder übertrugen, weil ihr Wucher zum Himmel stank und auch heute noch stinkt, dann weiß man auch, weshalb Telio noch immer im Geschäft ist – abgesichert mit Verträgen, deren Laufzeitende jenseits des Erlebbaren ist.
    Warum erstattet denn keiner der geschädigten Telio-Zwangskunden Strafanzeige gem. § 291 Abs. II StGB?
    Schließlich betreiben doch m. E. diese Gesellschafter gewerbsmäßigen Wucher.

    • Lieber Herr Schamp,
      Sie haben leider nicht verraten, auf welchem Wege Sie Ihre Erfahrungen gesammelt haben und Sie haben Recht, dass ich 70 Jahre tatsächlich nicht vorweisen kann.
      Allerdings verstehe ich nicht genau, was Sie mit Ihrer Kritik bezwecken. Denn selbstverständlich ist es immer zu begrüßen, wenn Fortschritte gemacht werden, aber man sollte sich doch nicht auf diesen Erfolgen ausruhen. Sich stets nur auf die Vergangenheit zu berufen, bringt einen nicht weiter. Und wie Sie selbst zu Recht die Verträge, wobei nicht überall nur die von Ihnen zitierte Firma Anbieter ist, kritisieren, ist hier noch Einiges zu tun. Ich persönlich sehe nur aus Verteidigersicht, welche Probleme meine Mandanten beschäftigen. Daher denke ich nicht, dass wir uns schon damit zufrieden geben sollten, was bisher erreicht wurde. Man muss schon mit der Zeit gehen und regelmäßig seine Ziele neu setzen und definieren. Zudem kann man durchaus auch die Sinnhaftigkeit des ganzen Systems hinterfragen, wie Herr Dr. Thomas Galli dies aktuell vorlegt (hierzu empfehle ich die Lektüre seines Buches „Die Schwere der Schuld“). Das ganze System des Strafvollzugs sollte überarbeitet und verbessert werden. Hierzu bedarf es jedoch einer differenzierten Betrachtung. MfG LJ

      • Sehr geehrte Frau RAin Juharos,
        die von mir aufgezeigten Stichworte über die zurückliegenden 70 Jahre sind Feststellungen zu Verboten, die von den JVA-Leitungen mittels erheblicher Sanktionen durchgesetzt, von den angerufenen Beschwerdegerichten für rechtens erachtet wurden und über lange Zeiträume Bestand hatten. Und zwar immer solange, bis eine engangierte Verteidigung auf eine neue Richtergeneration traf, die Courage hatten, die Schwachsinns-Entscheidungen ihrer Vorgänger zu kippen.
        Der von Ihnen zitierte Herr Galli liegt da ziemlich dicht bei dem, was der ehem. Leiter der JVA Tegel Lange-Lehngut von sich gab, als er am 22.02.2007 im „montagsinterview“ der Berliner TAZ sagte;
        Frage: Was hat Sie in der JVA Tegel schockiert?
        Antwort: Drittklassige Juristen, die nirgendwo sonst eine Anstellung gekriegt hätten, hatten in der Anstalt das Sagen. Die haben den Vollzug mit ihrem Zynismus und ihrer Menschenfeindlichkeit geprägt.
        Zu Ihrer Information: Herr Klaus Lange-Lehngut, vormals 25 Jahre Leiter der JVA Tegel, sagte das nach seinem Ausscheiden.
        Herrn Galli gehört m. M. Respekt, dass er seine Analysen und Lösungsvorschläge bereits in seiner Dienstzeit äußert.
        Bei Ihnen sehr geehrte Frau Rechtanwältin für Strafrecht habe ich den Eindruck, dass Sie nicht nur das StGB sondern auch das StVollzG bearbeiten. Leider sind die meisten Ihrer Fachkollegen nach Urteilsrechtskraft nicht sonderlich daran interessiert, den Mandanten weiter zu begleiten – denn dann beginnt die eigentliche Arbeit, wie Herr Galli richtig erkannt hat.
        Er hat u. a. die Frage gestellt: „Rückfall nach Haft“ oder „Rückfall durch Haft. “
        Und beantwortet sie richtigerweise: „Durch Haft“.

        Mein Wunsch: Werden Sie nicht müde!
        Bei allem aber auch immer daran denken, dass er ärgste Feind der Mandant sein kann.

        MfG

        • Lieber Herr Schamp,
          vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe diese erst jetzt gesehen. Ich werde versuchen, Ihrem Wunsch gerecht zu werden. Meiner Meinung nach, verändert die Haft, insbesondere eine lange Haftzeit, die Menschen sehr. Oft sind diese Mandanten diejenigen, die am dankbarsten sind, wenn sie Hilfe erfahren. Und dass viele Kollegen nach dem Urteilsspruch das Interesse am Mandanten verlieren oder auch umgekehrt, kann viele Gründe haben. Ich persönlich finde es positiv, wenn das Mandat weitergeführt werden kann und man vielleicht sogar bis zur Entlassung diesen Menschen begleiten kann. Das schönste Gefühl, wohl für jeden Verteidiger, ist jedoch mit Sicherheit, wenn eine Haftstrafe überhaupt vermieden oder diese schnellstmöglich beendet werden kann. Ich denke auch, dass viele Probleme, insbesondere der Überbelegung, bereits dadurch gelöst werden könnten, wenn die Gerichte weniger Untersuchungshaft anordnen würden. Hierbei wird der Haftgrund der Fluchtgefahr bis ins Unermessliche ausgedehnt…Es gibt noch viele Baustellen.
          MfG LJ

  7. Vielleicht ist ja für diesen Vollzugsbeamten noch ein Job in der Aservatenkammer frei. Dann kann er ja alles wiederverwerten, was den Knackis aus den den „Hütten“ gefilzt wurde. Soll ja alles schon mal vorgekommen sein. Die werden ja meist nicht entlassen, sondern tauchen an anderer Position wieder auf. Das ist ja das Perverse an diesem System. An den Gefangenen wird dann der Frust ausgelassen.

    • da hast du leider recht. In vielen Hauskammern verschwindet sehr viel Technik und gerade die Sachen, die aus den Hafträumen gefilzt worden sind – ob das nun in Tegel oder in der JVA Plötzensee (alt JVA Charlottenburg) ist. Den Frust hatten die vorher schon, in ihren erlernten Berufen versagt, da wird man halt Justizvollzugsbeamter, da kann man dann so richtig die Sau rauslassen.

  8. In dieser Justizvollzugsanstalt Tegel sind gewisse Bedienstete so gerissen und verschlagen, dass sie sogar zum Nachteil von missliebigen Gefangenen Bedrohungssituationen und falsche Verdächtigungen konstruieren, die es niemals gab. Das ist eindeutig belegbar und kann hier ohne Gefahr auf eine Verleumdungsklage und falsche Verdächtigung behauptet werden. Da werden die Gerichte bzw. Strafvollstreckungskammern so vollgelogen, als würden diese nur so im Sinne der Tegeler Anstalt funktionieren.
    Von der Staatsanwaltschaft wird dann der Spieß noch umgedreht und der Gefangene angeklagt. Nur ein Richter zeigte mal ausgesprochenen Mut und verwarf per einstweiliger Anordnung eine Disziplinarmaßnahme gegen einen Gefangenen ohne Anhörung der Anstalt. Der Richter nannte die gegen den Gefangenen verhängte Disziplinarmaßnahme eine „billige Retourkutsche“ für andere erfolgreiche Beschlüsse gegen die Anstalt. Die Disziplinarmaßnahme konnte nie vollstreckt werden, sie wurde ausgesetzt, bevor sie begann – sogar auf telefonischen Antrag, weil die Tegeler Anstalt das Versenden des Antrages auf Erlass der einstweiligen Anordnung per Fax verweigerte.
    Hut ab vor diesem Richter.
    Aber die meisten Richter*innen an den Berliner Strafvollstreckungskammern kann man aber getrost vergessen, sie gehören eigentlich wegen Rechtsbeugung angeklagt. Ihre Menschenverachtung ist offensichtlich. Dieses menschenverachtende System ist es, dem ein Gefangener tagtäglich ausgesetzt ist.

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