Hohe Haftstrafen für Überfälle auf Senioren – Landgericht Osnabrück schließt Verfahren um Serie von Einbrüchen und Raubüberfällen in der Grafschaft Bentheim ab.

Zu Haftstrafen von 14 Jahren, zwölf Jahren und neun Monaten und noch einmal zwölf Jahren verurteilte die 15. Strafkammer des Landgericht Osnabrück gestern die drei mutmaßlichen Haupttäter einer Serie von Einbrüchen und Überfällen in der Grafschaft Bentheim (Aktenzeichen 15 KLs 14/24). Ein vierter Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter Clankriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte den vier Männern, die heute alle Mitte zwanzig sind und aus Nordhorn stammen, insgesamt zehn Straftaten in unterschiedlicher Besetzung vorgeworfen. Bei den meisten dieser Taten sollen sie Ende 2023 und Anfang 2024 in die Häuser zumeist älterer Mitbürger in Nordhorn und Umgebung eingebrochen sein, um Geld und Wertgegenstände zu erbeuten.

In ihrem gestrigen Urteil sah die Kammer diese Vorwürfe ganz überwiegend als erwiesen an. Lediglich bezüglich der Beteiligung einzelner Angeklagter an einzelnen der Taten erkannte sie teilweise auf Freispruch. Im Kern aber stand für die Kammer fest, dass die drei Haupttäter sich 2023 als Bande zusammentaten, um mit hoher Brutalität ältere Mitmenschen in ihren Häusern zu überfallen und um ihr Hab und Gut zu bringen.

Diesen Plan hätten die drei Hauptangeklagten dann ab Ende November 2023 in die Tat umgesetzt. Sie seien dazu in mehrere Häuser eingebrochen, um diese nach Wertsachen zu durchsuchen. Sofern die Hausbewohner die Täter bei den Einbrüchen bemerkt hätten, seien sie mit Drohungen und Gewalt zur Herausgabe von weiteren Wertgegenständen gezwungen worden. Dabei seien die älteren Menschen teils erheblich verletzt worden; viele seien durch die Taten schwer traumatisiert worden.

Der vierte Täter habe den drei anderen Angeklagten Fahrzeuge für die Taten zur Verfügung gestellt und dabei genau gewusst, wofür diese eingesetzt werden sollten.

Die Beweislage zulasten der Angeklagten bezeichnete die Kammer nach einer aufwändigen Beweisaufnahme, die gut ein Jahr dauerte, als erdrückend. Neben belastenden Zeugenaussagen waren unter anderem Einbruchswerkzeuge und Diebesgut bei einem der Angeklagten gefunden worden. Die Höhe der verhängten Strafen begründete die Kammer mit der hohen kriminellen Energie der Angeklagten und den teils massiven nicht nur materiellen, sondern auch gesundheitlichen Folgen der Taten für die zumeist betagten Opfer.

Neben den Haftstrafen ordnete die Kammer gegen die drei Hauptangeklagten die Einziehung mehrerer zehntausend Euro an, die sie aus den Taten erlangt haben sollen. Bei zwei der drei mutmaßlichen Haupttäter ordnete die Kammer zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Dies bedeutet, dass zu einem späteren Zeitpunkt abschließend geprüft wird, ob die Männer eine so große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, dass sie auch nach dem ende einer möglichen Haft nicht auf freien Fuß gesetzt werden können.

Mit dem Urteil entsprach das Landgericht Osnabrück weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Diese selbst hatten weitgehend von ihrem Recht Gebrauch gemacht, zu den Vorwürfen zu schweigen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für die Angeklagten ungeachtet des gestrigen Urteils die Unschuldsvermutung. Die drei Hauptangeklagten bleiben bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in Untersuchungshaft, wie das Landgericht gestern ebenfalls entschied.

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