Der Bundestag hat, wie es auf seiner Webseite heißt, ohne Aussprache bereits am Donnerstag, 11. September 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/1591) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen.
Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den „AfD“-Abgeordneten Stephan Brandner gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. September 2025. Der Beschlussempfehlung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, die „AfD“-Fraktion enthielt sich. (vom/11.09.2025)
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin