Thüringer Verfassungsgerichtshof: § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (ThürJAG) ist mit der Thüringer Verfassung vereinbar.
Medieninformation
14/2025 – VerfGH 9/25 26.11.2025.
Erstellt von Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem heute verkündeten Urteil die Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG, wonach Bewerbern, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind, die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst zu versagen ist, mit der Thüringer Verfassung für vereinbar erklärt.
Die Antragstellerin – die „AfD“-Fraktion im Thüringer Landtag – hatte im Wege eines abstrakten Normenkontrollverfahrens die Überprüfung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG veranlasst und beantragt, festzustellen, dass diese Regelung gegen die Thüringer Verfassung verstößt und nichtig ist.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 ThürJAG verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gerechtfertigt ist. Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege – unter den Bedingungen des grundrechtlich gebundenen demokratischen Rechtsstaats – setzt voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz als Ganzes besteht. Hiermit ist es unvereinbar, wenn im juristischen Vorbereitungsdienst Referendare beschäftigt sind, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig sind. Der Eingriff in die Berufsfreiheit ist nur verhältnismäßig, wenn die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Handlungen von einigem Gewicht sind; in aller Regel genügt die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst nicht.
Dorothea Marx: „Urteil stellt klar: Justiz ist nicht wertneutral – sie steht auf dem Boden der Verfassung“.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Zulassung von Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst. Das Gericht hat bestätigt, dass Bewerber ausgeschlossen werden können, wenn sie durch konkrete Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig geworden sind.
Dorothea Marx, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion in Thüringen, betont: „Das Urteil macht unmissverständlich deutlich: Die Justiz ist nicht wertneutral. Sie steht auf dem Boden der Verfassung – und wer dort ausgebildet wird, muss diese Grundwerte aktiv achten.“
Zugleich unterstreicht das Gericht, dass es nicht um Gesinnungsprüfungen oder Parteimitgliedschaften geht, sondern um schwerwiegende, objektiv prüfbare Handlungen: „Der Verfassungsgerichtshof setzt klare, hohe Hürden. Nicht politische Meinungen sind entscheidend, sondern ob jemand durch sein Verhalten die Grundordnung unseres demokratischen Rechtsstaats angreift.“
Die SPD weist den Versuch der „AfD“ zurück, das Urteil als „politisch motiviert“ umzudeuten: „Das ist eine bewusste Verdrehung. Das Urteil schützt die Funktionsfähigkeit der Justiz – und zieht die notwendige Grenze zu extremistischen Bestrebungen. Das ist wehrhafter Rechtsstaat, keine Willkür.“
