Irgendwie doch noch drangekriegt?

Wie die TP Presseagentur gestern berichtete, sah die Generalbundesanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht gegen einen 26-jährigen tunesischen Staatsangehörigen wegen der Teilnahme an dem Terroranschlag am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz. Einen Haftbefehl beantragte sie daher nicht.

Schließlich mussten bereits zwei Tatverdächtigte freigelassen werden, eine weitere Blamage wollte man sich nun offensichtlich ersparen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nun aber eine andere Lücke gefunden, den 26-jährigen tunesischen Staatsangehörigen doch noch zu inhaftieren. Und zwar wurde ein Haftbefehl wegen sog. Leistungsbetrugs beantragt und vom zuständigen Ermittlungsrichter auch erlassen. Der Mann sitzt nun in Haft.

Gegen den Beschuldigten, der auch unter mindestens zwei Aliaspersonalien aufgetreten sein soll, ermittele die Generalstaatsanwaltschaft Berlin seit Frühjahr 2016 wegen des Verdachts, von April 2015 bis November 2015 in Leipzig, Mettmann und Berlin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 2500 Euro wissentlich zu Unrecht bezogen zu haben.

Nachdem sich durch die aktuellen Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwaltes der Haftgrund der Fluchtgefahr ergeben habe, habe die Generalstaatsanwaltschaft Berlin den Haftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Leistungsbetrugs erwirkt.

Wieso eine Fluchtgefahr vorliegen soll, obwohl die Generalbundesanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht einer Beteiligung an dem Terroranschlag in Berlin sieht, wird nicht dargelegt.

Gegen den Beschuldigten hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in anderem Zusammenhang bereits 2015 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdeten Gewalttat geführt, das im Juni 2016 nach § 170 II Strafprozessordnung jedoch eingestellt worden war. Der Verdacht, dass der Beschuldigte sich Sprengstoff für die Begehung eines Anschlages beschafft hatte, konnte in jenem Verfahren nicht erhärtet werden. Sprengstoff ist nicht gefunden worden, die Durchsuchungsmaßnahmen verliefen ergebnislos, aus den Ermittlungen in jenem Verfahren ergab sich jedoch der Verdacht des Leistungsbetruges.

Dieser Haftbefehl dürfte nicht lange Bestand haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl

TP/dj

Bildquelle: Von G.Elser, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=47121401

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