JazzRadio Berlin muss einem Elektro-Radiosender weichen.

Der auf die vorläufige Zuweisung der UKW-Frequenz 106,8 MHz gerichtete Eilantrag des Radiosenders JazzRadio Berlin hat auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.

JazzRadio Berlin ist seit dem Jahr 2010 auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz zu empfangen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) entschied nach Neuausschreibung der Frequenz, diese ab dem 1. Januar 2026 an einen auf elektronische Musik ausgerichteten Sender zu vergeben. Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Veranstalterin des JazzRadio Berlin hat das Verwaltungsgericht Berlin mit der Begründung zurückgewiesen, der mabb stehe bei der Vergabe der Frequenzen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Es sei gemessen hieran nicht fehlerhaft, dass die mabb dem auf elektronische Musik und insbesondere auch die Berliner Musik- und Clubszene ausgerichteten Sender in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt sowie eines vollständig in Eigenproduktion erstellten Programms den Vorzug gegeben habe.

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Beschwerde der Veranstalterin des JazzRadio Berlin zurückgewiesen. Die insoweit maßgebliche Beschwerdebegründung rechtfertigt die Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht. Sie stellt der Auswahlentscheidung der mabb lediglich eine eigene Würdigung der beiden Radioprogramme gegenüber, ohne zu begründen, weshalb die Entscheidung der mabb beurteilungsfehlerhaft sei.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 25. November 2025 – OVG 11 S 58/25 – (Vorinstanz: VG Berlin, Beschluss vom 9. September 2025 – VG 32 L 347/25 -; s. Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 40/2025

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