Wiesbaden/Berlin. Gestern hat Hessens Justizminister Christian Heinz die so genannte spanische Fußfessel, die Hessen bereits im Jahr 2024 eingeführt hat, in Berlin vorgestellt.
In Hessen ist die so genannte spanische Fußfessel im Jahr 2024 eingeführt worden. Die Länder können sie seitdem bei der der Führungsaufsicht und den jeweiligen Polizeigesetzen anwenden.
Zum ersten Mal deutschlandweit wurde die Fußfessel nach dem spanischen Modell am 3. Januar 2025 in Sachsen angewendet. Bei der zu schützenden Person handelte es sich um die Ex-Frau des Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Der erste hessische Fall folgte dann am 28. Januar 2025. Bei der zu schützenden Person handelte es sich um eine Frau aus dem Amtsgerichtsbezirk Kassel, die von einem Mann verfolgt und belästigt wurde. Das verhängte Kontakt- und Annäherungsverbot wurde bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Nach mehr als einem Jahr ist es bei den Opfern, die mit der so genannten spanischen Fußfessel geschützt wurden, bislang zu keinem Übergriff gekommen.
Die Vorteile der neuen Fußfesselgeneration bestehen darin, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden müssen, sondern sich die zu schützende Person in Bewegung befinden kann. Die neue Überwachungstechnik bietet eine technische Lösung durch die sogenannte „DV-Technik“. Dabei trägt der zu Überwachende eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, welche wiederrum die gefährdete Person mit sich führt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des potenziellen Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das potenzielle Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht gibt es seit dem Jahr 2011. In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht.
Der Justizminister stellte die spanische Fußfessel mit Expertinnen und Experten der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) gemeinsam vor. Es wurde dargestellt, wie die neue Fußfessel in der Praxis funktioniert und was bei einem Alarm passiert.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
