Justizopfer Monika de Montgazon unerwartet verstorben.

Sie war eines der bekanntesten deutschen Justizopfer: 889 Tage hatte Monika de Montgazon unschuldig im Gefängnis gesessen. Wie erst jetzt bekannt wurde, ist die Arzthelferin vermutlich Ende Dezember im Alter von 61 Jahren gestorben. Verwandte hätten sie tot in ihrer Berlin-Neuköllner Wohnung gefunden,  hätte ihr Schwager Rudolf Jursic auf Nachfrage bestätigt. Die Leiche sei obduziert worden. Eine genaue Todesursache stehe jedoch nicht fest. Fremdverschulden oder Suizid würden ausgeschlossen.

 

Monika de Montgazon in Wikipedia:

 

Der Justizirrtum um Monika de Montgazon bezeichnet den Fall der deutschen Arzthelferin Monika de Montgazon (* 1955 in Berlin, † Dez. 2016[1] in Berlin), die zu Unrecht wegen Mordes verurteilt und später freigesprochen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Fall, Ermittlungen und Prozesse

Das Haus in Berlin-Buckow, das Monika de Montgazon zusammen mit ihrem Vater bewohnte, brannte in der Nacht zum 18. September 2003 ab. Der an Krebs erkrankte 76-jährige Vater starb dabei in seinem Bett, während seine Tochter sich retten konnte. Auf der Grundlage zweier Brandgutachten des Landeskriminalamtes warf die Staatsanwaltschaft Monika de Montgazon vor, den Brand mit Hilfe von Brennspiritus gelegt und ihren Vater ermordet zu haben, um an die Versicherungssumme für das abgebrannte Haus zu kommen. Ein Motiv für den Vorwurf des Mordes wurde jedoch nicht genannt; der Vater war so schwer krank, dass er wenige Wochen später nach Angaben der Ärzte ohnehin eines natürlichen Todes verstorben wäre. Auch ein externer Sachverständiger der Verteidigung, der den Gutachten der Staatsanwaltschaft vehement widersprochen hatte, wurde vor Gericht nicht gehört. Das Berliner Landgericht folgte der Anklage und verurteilte Monika de Montgazon 2005 zu lebenslanger Haft, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.[2]

Der Bundesgerichtshof hob auf die Revision der Angeklagten hin 2006 das Urteil auf.[3] In der neuen Hauptverhandlung zeigten die von de Montgazon beauftragten Gutachter und eine Expertin des Bundeskriminalamts, dass die LKA-Gutachten schwerwiegende Fehler enthielten. Nicht Spiritus sei demnach Auslöser des Brandes gewesen, sondern wahrscheinlich eine Zigarette des Vaters. Das brennende Fichtenholz seines Bettes habe dann die gleichen Gasrückstände freigesetzt wie Spiritus. 2008 wurde sie daraufhin wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.[4][5][6][7]

Folgen

Monika de Montgazon war nach ihrer Haftentlassung zunächst arbeitslos und musste von Arbeitslosengeld II leben. Trotz ihrer 28-jährigen Berufserfahrung fand sie keine Anstellung mehr als Arzthelferin. Eine Wiedereingliederungshilfe, die bei rechtmäßig verurteilten Straftätern nach der Haftzeit vorgesehen ist, wurde nicht bewilligt. Sie erhielt eine Entschädigung von 9.779 Euro, was elf Euro pro Tag in Haft entsprach.[6] Die Diskussion über ihren Fall führte dazu, dass der Bundestag 2009 das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz änderte und den Tagessatzes für Haftentschädigungen auf 25 Euro anhob, wovon de Montgazon jedoch nicht mehr profitieren konnte. 2010 klagte sie erfolgreich auf Schmerzensgeld und erhielt 53.000 Euro, nachdem sie dem Landeskriminalamt schwere Ermittlungsfehler nachgewiesen hatte.[8]

Das Berliner Kammergericht entschied im Februar 2012, dass de Montgazon rund 5.000 Euro an Gutachterkosten an die Staatskasse zurückzahlen müsse und ihr weitere rund 27.000 Euro an Gutachterkosten nicht erstattet würden. Sie hatte während des zweiten Verfahrens fünf Brandanalysten beauftragt, deren Gutachten insgesamt 113.638 Euro gekostet hatten. Das Gericht hatte die Stundensätze der Gutachter von 100 bis 125 Euro auf 84 Euro gekürzt, da „die Notwendigkeit eines darüber hinausgehenden Stundensatzes […] nicht plausibel dargelegt“ worden sei, und die Fahrtkostenpauschalen sowie das Honorar für die Vorbereitungszeit eines Gutachters reduziert, da „Kosten, die eine wirtschaftlich denkende Person nicht aufgewandt hätte“ von der Staatskasse nicht zu erstatten seien. De Montgazons Anwalt erhob dagegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.[6]

 

Quelle: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiNr-aeu9HSAhXJzxQKHRPbB9YQFggaMAA&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FJustizirrtum_um_Monika_de_Montgazon&usg=AFQjCNFdHe3S_C3ymOoEEmhFQVYh09lDnA&sig2=qfVVAHODzIke-0Pof0uE6Q&bvm=bv.149397726,d.d24

2 Antworten

  1. Na, da hat wohl der SenJust die Sektkorken knallen lassen. Kann er doch eines der schlimmsten Kapitel seiner Juristen schließen. Peter Faust, verantwortlicher Vorsitzender Richter des Schwurgerichts, hielt es noch nicht einmal für opportun, sich für sein skandalöses Urteil bei der Geschädigten zu entschuldigen. Und der Vorsitzende beim Kammergericht, Weißbrodt, verstieg sich sogar darauf zu urteilen, dass die der Geschädigten durch Gutachten entstandenen Kosten zu hoch wären. Alles in Allem nicht nur ein Skandal, sondern ein absoluter Tiefpunkt Berliner Justizgeschichte.

    • Als Monika de Montgazon freigesprochen wurde und Hilfe bei der Eingliederung in den Alltag erhalten wollte, wurde ihr das verwehrt, weil sie doch keine Verbrecherin sei. Hilfe zur Wiedereinglieferung erhalten Verbrecher, nicht aber Menschen, die sich nachträglich ihre Unschuld erstritten haben, so die maliziöse Argumentation der Berliner Justiz.
      Wer da noch meint, wir leben in einem Rechtsstaat, sollte aufwachen!

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