Kammergericht: Berufungen im Rechtsstreit über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zurückgewiesen.

Am gestrigen Tag fand vor dem Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin in dem Verfahren über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zum Aktenzeichen 2 U 5/15 Kart die mündliche Verhandlung über die von beiden Seiten eingelegten Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014 – 16 O 224/14 Kart – statt.

https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2019/pressemitteilung.796902.php

Der Kartellsenat des Kammergerichts hat in dieser mehr als zweistündigen mündlichen Verhandlung mit den Parteien die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Aufgrund dieser mündlichen Verhandlung hat der Kartellsenat des Kammergerichts mit Urteil sowohl die Berufung der Beklagten als auch die Berufung der Klägerinnen gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014 zurückgewiesen.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; gegen die Nichtzulassung der Revision kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof innerhalb eines Monats ab förmlicher Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Kammergericht, Urteil vom 04. April 2019, Az. 2 U 5/15 Kart,

Landgericht Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. 16 O 224/14 Kart.

„Bei Gasnetzvergabe hilft kein Jammern und Klagen.“

Senat müsse auf Revision verzichten und überzeugende Strategie erarbeiten.

Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher, und Frank Henkel, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin im Berliner Abgeordnetenhaus, erklärten heute zum gestrigen KG-Urteil:

„Der Senat muss jetzt die richtigen Konsequenzen aus seiner krachenden Niederlage vor dem Kammergericht ziehen. Das hatte gestern die Beschwerde Berlins gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, das die Vergabe des Gasnetzes an den Landesbetrieb Berlin Energie für unzulässig erklärt.

Irgendwann muss auch Rot-Rot-Grün einsehen, wann ein Kampf nicht mehr zu gewinnen ist und von seiner kostspieligen Klagewut endlich ablassen. Sie hat den Steuerzahler schon viele Millionen Euro gekostet.

Wir erwarten, dass der Senat zunächst seine klima- und energiepolitischen Ziele definiert, damit klar wird, was es den Berlinern bringen soll, wenn die Stadt die Netze für Strom und Gas betreibt. Dann sollte Berlin auf die Eigentümer zugehen und mit ihnen eine Lösung erarbeiten. Hamburg hat mit seiner Einigung mit Vattenfall gezeigt, wie es geht.

Wir appellieren an den Senat, auf eine erneute zeitraubende und kostspielige Revision zu verzichten. Sie erscheint wenig aussichtsreich und wäre daher rausgeschmissenes Geld.“

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