Kein Bußgeld für „Kletteraktivistin“ nach Uranzug-Luftblockade.

Weil sie mit einer 3-stündigen Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) im April 2016 einen Urantransport zusammen mit einer weiteren Aktivistin aufgehalten hatte, wurde „Kletteraktivistin“ Cécile Lecomte im Herbst 2017 nach vier Verhandlungstagen zu 500 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau.- und Betriebsordnung durch Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Zuschauer*innen bezeichneten den Prozessverlauf als Kafkaesk, die Betroffene lehnte die zuständige Richterin mehrfach wegen Befangenheit ab, diese machte sich zu Richterin in eigener Sache und beschloss selbst, dass sie unvoreingenommen sei. Mit Hilfe eine weiteren Aktivistin, die nach § 138 II der Strafprozessordnung als Verteidigerin zugelassen worden war, legte Lecomte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.

Das brandenburgische Oberlandesgericht stellte mit Beschluss vom 26.4.2018 das Verfahren auf Staatskosten ein. Das Amtsgerichtsurteil ist somit aufgehoben, die „ROBIN WOOD Aktivistin“ muss nun kein Bußgeld zahlen.

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