Keine Einigung bei sicheren Herkunftsländern.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer die Zustimmung versagt. Die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen kam bei der heutigen Abstimmung nicht zustande. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort über Einigungsmöglichkeiten zu verhandeln.

Mehrmonatiges Gesetzgebungsverfahren

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Vor knapp einem Jahr – am 18. März 2016 – hatte der Bundesrat zu dem zugrundeliegenden Kabinettsentwurf Stellung genommen. Offene Fragen formulierte er insbesondere zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten. Am 13. Mai 2016 verabschiedete der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat war das Vorhaben am 8. Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Auf Antrag Bayerns beriet der Bundesrat heute über das Gesetz, verweigerte jedoch die Zustimmung.

http://www.swr.de/swraktuell/bw/maghreb-staaten-als-sichere-herkunftslaender-bw-gruene-stimmen-anders-ab-als-restpartei/-/id=1622/did=19165842/nid=1622/p576f1/index.html

Bundesinnenminister Thomas de Maizière zum Ergebnis der heutigen Abstimmung:

„Die Entscheidung einiger Länder, die überfällige Einstufung der sog. Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten erneut aus politischem Kalkül zu blockieren, macht den heutigen Tag zu einem schlechten Tag für unsere Bemühungen, illegale Migration zu stoppen. Dafür tragen die Grünen, insbesondere die Grünen im Bund die Verantwortung. Kriminelle Schlepper schicken nach wie vor mit ihren falschen Versprechen auf eine bessere Zukunft in Europa Menschen ohne jede Bleibeperspektive auf eine lebensgefährliche Überfahrt.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat macht die Verfahren derjenigen einfacher, die keinen Schutz bei uns benötigen. Und das ist eben bei Menschen aus den Maghreb-Staaten der absolute Regelfall. Die niedrigen Schutzquoten belegen das. Die Einstufung wäre aber auch ein wichtiges Signal nach außen, an diejenigen, die heute vor der Entscheidung stehen, ob sie trotz fehlenden Asylgrundes den Weg nach Europa wagen.

Es würde ganz klar machen, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen, weil schnell über Asylanträge entschieden und dann auch konsequent zurückgeführt wird.

Die Diskussion über die Maßnahmen in Deutschland, die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat und die konsequente Rückführungen werden in den Herkunftsländern gehört. Der drastische Rückgang der illegalen Migration aus dem westlichen Balkan im Jahr 2015 ist gerade auch darauf zurück zu führen, dass die betroffenen Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden. Das hat den Menschen klar gemacht, dass der Weg über das Asyl nach Deutschland der falsche Weg ist.

Es ist daher absolut kontraproduktiv, ein Signal des Zauderns statt der Entschlossenheit zu senden und damit eine gegenteilige Entwicklung für die Maghreb-Staaten zu riskieren. Wir haben überzeugend dargelegt, dass die Voraussetzungen für die im Grundgesetz selbst vorgesehene Einstufung als sicherer Herkunftsstaat in allen drei Staaten zweifelsfrei vorliegen. Und auch wenn das immer wieder anders behauptet wird: Das Recht auf ein faires Asylverfahren wäre auch bei einer Einstufung weiter garantiert und eine individuelle Verfolgung könnte weiterhin geltend gemacht werden. Das heutige Nein ist daher nur mit parteipolitischen Erwägungen zu erklären. Und solche sind schlicht fehl am Platze, wenn wir die Steuerungshoheit über das Migrationsgeschehen nicht aus der Hand geben wollen.“

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