Keine Einigung im Verfahren des Springer-Verlags gegen den ehemaligen Chefredakteur der „BILD“.

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute, 09. Juni 2023, in einem Gütetermin über die Klage des Springer-Verlags gegen den ehemaligen Chefredakteur der „BILD“ Julian Reichelt sowie über eine zwischenzeitlich von Reichelt erhobene Widerklage verhandelt.

Die Parteien haben im Oktober 2021 einen Abwicklungsvertrag zur Beendigung ihres
Arbeitsverhältnisses im Oktober 2022 gegen Zahlung einer Abfindung geschlossen, in dem auch Verpflichtungen zur Geheimhaltung, zur Herausgabe von Gegenständen und Dateien und zu einem Abwerbeverbot geregelt waren. Die Klage des Springer-Verlags ist auf die Rückzahlung der vereinbarten Abfindung und auf Zahlung von Vertragsstrafen wegen behaupteter Verstöße des ehemaligen Chefredakteurs gegen Verpflichtungen aus dem Abwicklungsvertrag gerichtet. Der Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung ergäben sich u.a. daraus, dass Reichelt der Berliner Zeitung geheim zu haltende Informationen übermittelt habe. Reichelt hat sämtliche ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe bestritten. Bei den der Berliner Zeitung angebotenen Informationen handele es sich um private Chats, zu deren Aufbewahrung und sogar Veröffentlichung er von maßgeblichen Vertretern des Springer-Verlags ausdrücklich aufgefordert worden sei. Bezüglich dieser Chats bestehe keine Geheimhaltungsverpflichtung und liege entsprechend kein Verstoß vor.

Mit der Widerklage verlangt Reichelt vom Springer-Verlag Auskunftserteilung über
bestimmte ihn betreffende gespeicherte Daten aus dem intern geführten Compliance-Verfahren sowie Schadensersatz auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Springer-Verlag erachtet die mit der Widerklage geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Das interne Compliance-Verfahren betreffende Auskünfte umfassten auch die Daten Dritter, deren Offenlegung Reichelt nicht beanspruchen könne.
Die Parteien haben im Gütetermin vor der Vorsitzenden Richterin keine Einigung erzielt. Die Sache wird in einem noch anzuberaumenden Kammertermin – voraussichtlich im November 2023 – fortgesetzt.

Aktenzeichen 56 Ca 4513/23

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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