Keine Finanzierung von Verfassungsfeinden aus Steuermitteln.

Der Bundesrat hat heute über die Neuregelung der Parteienfinanzierung beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte diese Initiative und spricht sich für ein geschlossenes Vorgehen aller demokratischen Akteure aus.

Dazu erklärte heute Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 eindeutige Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt. Den Hinweis des Gerichts nach anderen Reaktionsmöglichkeiten unterhalb eines Parteiverbots haben wir sehr ernst genommen. Es besteht auch innerhalb der Koalition großer Konsens darin, dass Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, nicht weiter mit staatlichen Mitteln finanziert werden dürfen. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir eine Verständigung erzielt und das Bundesministerium des Innern gebeten – in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – zeitnah einen Vorschlag zur Änderung der Parteienfinanzierung vorzulegen.

Wir können nicht weiter zulassen, dass eine Partei, die die Werte unserer Verfassung mit Füßen tritt, aus Steuergeld finanziert wird und sollten das noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.“

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