Gericht untersagt dem Land Niedersachsen, die amtlichen Kennzeichen eines jeden vom Antragsteller und Kläger geführten Fahrzeuges zu erfassen. | ||||
GdP fordert niedersächsischen Gesetzgeber auf Rahmenbedingungen zeitnah zu schaffen. Würzburg/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die sogenannte Section Control für ein geeignetes Instrument zur wirksamen Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen an unfallträchtigen Straßenabschnitten. Die Akzeptanz einer solchen polizeilichen Maßnahme in der Öffentlichkeit hänge jedoch unmittelbar mit einer einwandfreien rechtlichen Grundlage des Kontrollverfahrens zusammen, betonte der für Verkehrspolitik im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand verantwortliche stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens am Dienstagnachmittag in Würzburg. „Die Forderung nach der flächendeckenden Einführung der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung an dafür geeigneten Strecken ist wichtiger Teil des Verkehrspolitischen Programms der GdP. Wir fordern den niedersächsischen Gesetzgeber auf, unstrittige rechtliche Rahmenbedingungen zeitnah zu schaffen“, sagte Mertens. Notwendig sei, die Verkehrssicherheit mit effizienten Maßnahmen zu verbessern. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte am Dienstag entschieden, dass das Streckenradar auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen (Region Hannover) vorerst abgeschaltet werden muss. Noch fehlten die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen im niedersächsischen Polizeigesetz.
|
||||
Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ – 7. Kammer des VG Hannover gibt Eilantrag und Klage statt.
![](https://tp-presseagentur.de/wp-content/uploads/2019/03/VG-Hannover-800x412.jpg)