Kindesadoption für gleichgeschlechtliches Paar.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat durch Beschluss vom 4. Oktober 2017 ausgesprochen, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“ (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln.

Der zweijährige Junge lebte bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern und ist nun deren gemeinschaftliches Kind. Das Adoptionsverfahren war bereits 2016 eingeleitet worden.

Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, und es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen 166A F 8790/16, Beschluss vom 4. Oktober  2017

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*