Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, werden dadurch die Verbraucherrechte gestärkt.
Er erklärte:
„Die Musterfeststellungklage soll es Verbrauchern ermöglichen, in Fällen, in denen es zahlreiche Betroffene gibt, über einen klagebefugten Verbraucherschutzverband zu handeln. Damit werden zahlreiche teure Gerichtsprozesse in derselben Sache verhindert und die Geschädigten entlastet. Gerade im Fall VW ist dies für die betroffenen Diesel-Fahrer ein wichtiges Rechtsinstrument. Darum ist es auch richtig, dass wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – drohenden Verjährungen zum Jahresende 2018 entgegenwirken wollen. In der parlamentarischen Debatte müssen wir jetzt genaues Augenmerk auf die Ausgestaltung legen. Eine Klageindustrie wie in den USA wollen wir verhindern.“
Meilenstein im Verbraucherschutz.
Der Gesetzesentwurf für die Einführung der Musterfeststellungsklage ist für Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ein „Meilenstein im Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt“ habe.
Er erklärte:
„Dass die Musterfeststellungsklage durch den heutigen Kabinettsbeschluss wie geplant zum 01. November 2018 in Kraft treten kann, ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Mit der Musterfeststellungsklage stellen wir klar: Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen und das schnell und ohne Kostenrisiko. Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch falsche Abgaswerte getäuscht wurden, können so ihre Ansprüche noch rechtzeitig vor der zum Jahreswechsel drohenden Verjährung geltend machen. Es ist gut, dass Justizministerin Katarina Barley diesen überzeugenden Gesetzentwurf rasch vorgelegt hat.
Am Musterprozess können Verbraucherinnen und Verbraucher teilnehmen, indem sie sich bei dem beim Bundesamt für Justiz geführten Register registrieren lassen. In diesem Musterverfahren werden die Anspruchsvoraussetzungen von Schadensersatzansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher festgestellt, etwa ob eine Abgassoftware fehlerhaft war. Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis kann der Verbraucher dann in einem Folgeprozess seine Ansprüche einklagen. Es ist aber davon auszugehen, dass es zu einem Folgeprozess gar nicht kommt, sondern dass ein im Musterverfahren unterlegenes Unternehmen akzeptable Vergleichssummen anbieten wird. Denn sonst bestünde das hohe Risiko, in Folgeprozessen aufgrund des verlorenen Musterprozesses zu unterliegen und hohe Verfahrenskosten tragen zu müssen. Dadurch werden Gerichte entlastet, weil ein Richter nicht hunderte oder gar tausende Fälle individuell auf die Schadenshöhe hin prüfen muss.“
Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern dienen, nicht eine Klageindustrie befördern.
Die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, erklärte:
„Ich begrüße es, dass der Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage nun doch noch deutliche Nachbesserungen im Hinblick auf die klagebefugten Verbände enthält. Die zusätzlichen Voraussetzungen für die klagebefugten Verbände gehen jetzt in die richtige Richtung, da sie nun nicht mehr jeder Abmahnverein erfüllen kann. Wir werden diese neuen Voraussetzungen in der parlamentarischen Beratung genau daraufhin überprüfen, ob sie ausreichen, um unseriöse Verbände auch aus dem EU-Ausland von der Klagebefugnis auszuschließen oder ob sie gegebenenfalls deutlicher formuliert werden müssen. Das ist für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen wichtig.
So wird zum Beispiel zu klären sein, ab wann tatsächlich von gewerbsmäßiger Tätigkeit sowie der Gewinnerzielungsabsicht eines Verbandes auszugehen ist. Auch was die Voraussetzung, dass die Verbände nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einnahmen durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen dürfen, alles umfassen soll, bedarf der Konkretisierung. Klären müssen werden wir ebenfalls, ob Verbände aus dem EU-Ausland diese neuen Voraussetzungen etwa unter Berufung auf die EU-Dienstleistungsfreiheit unterlaufen können.“
SPD-Themenforum Verbraucherpolitik: Wer Recht hat soll Recht bekommen!
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Musterfeststellungsklage erklären die Sprecherinnen des SPD-Themenforums Verbraucherpolitik Inge Blask und Sarah Ryglewski:
„Mit der Musterfeststellungsklage können die Verbraucherinnen und Verbraucher nun effizient und kostengünstig gegen betrügerische Praktiken oder verbraucherschädigende AGB vorgehen. Nach zähem Ringen konnte die SPD gegen den Willen der Union die Musterfeststellungsklage durchsetzen. Denn für die SPD gilt: Wer Recht hat soll Recht bekommen. Wir sind sehr froh, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley als eine ihrer ersten Amtshandlungen dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat.
Betroffene können sich in ein Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche anmelden. Eine Verjährung und somit der Verlust ihrer Ansprüche wird damit verhindert. Klagebefugte Verbände führen dann das Verfahren gegen die Unternehmen. Ein Urteil hat Bindungswirkung für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft so Rechtssicherheit für die individuellen Ansprüche.“
Industrie- statt Verbraucherschutz: Musterfeststellungsklage verfehle ihren Zweck.
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Musterfeststellungsklage erklärt auch Dr. Manuela Rottmann, Obfrau im Rechtsausschuss von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:
„Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage verfehlt seinen Zweck. Er schützt die Industrie vor dem Verbraucher, indem er den Prozess zur Durchsetzung von Verbraucherrechten unnötig verkompliziert. Dabei warten derzeit tausende VW-Kunden auf ein verlässliches Klageinstrument im Dieselskandal. Statt diesen Geschädigten angesichts der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche zum Ende des Jahres 2018 durch eine gesonderte Regelung Rechtssicherheit zu verschaffen, legt die Bundesregierung in gespielter Eile einen Gesetzentwurf vor, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Praxis in ein viel zu kompliziertes Verfahren zwingt. Statt Ansprüche im Zusammenschluss mit anderen Geschädigten durchzusetzen, müssen die Betroffenen nach dem Willen der Bundesregierung nun den Umweg über aufwändig zu identifizierende, klagebefugte Institutionen gehen. Die klagebefugten Organisationen sind in ihrer Anzahl so eingeschränkt, dass sie kaum zeitnah und mit dem Blick auf die Rechte individueller Anspruchsinhaber agieren können. Im Ergebnis werden Verbraucherechte auf der Strecke bleiben – offenbar ganz im Sinne der Bundesregierung, die derzeit ganz konkret den Volkswagen-Konzern vor berechtigten Ansprüchen der Geschädigten des Dieselskandals schützen möchte.
Wir setzen uns weiterhin für einen echten kollektiven Rechtsschutz ein, um es Verbrauchern zu ermöglichen, sich bei gleichgelagerten Interessen zusammenzuschließen und ihre Rechte ohne Umwege zu erkämpfen. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.“
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.