Klara Geywitz neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes.

Klara Geywitz hat am 19. März 2026 das Amt der Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes angetreten.

In dieser Funktion vertritt Klara Geywitz zukünftig den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Zudem wirkt sie als richterlich unabhängiges Mitglied des Bundesrechnungshofes an Prüfungen der externen Finanzkontrolle des Bundes u. a. in folgenden Bereichen mit:

  • Arbeit und Soziales,
  • Bildung und Familie,
  • Gesundheit,
  • Verkehr,
  • Sozialversicherungen,
  • Steuern und Zölle sowie
  • Personalausgaben.

Die Politikwissenschaftlerin und ehemalige Bundesministerin kann bei ihrer neuen Tätigkeit auf Erfahrungen als Prüfungsgebietsleiterin beim Landesrechnungshof Brandenburg zurückgreifen.

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, sagte: „Ich wünsche Klara Geywitz viel Erfolg für Ihre neue Aufgabe und heiße sie herzlich willkommen als neue Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes. Ich bin sicher, dass sie sich gewinnbringend für die unabhängige externe Finanzkontrolle engagieren wird. Den Auftrag aus dem Grundgesetz interpretieren wir heute als Dreiklang: Prüfen, Beraten, Berichten. Wir liefern Fakten für Politik und Verwaltung. Dort kennt sich Frau Geywitz bestens aus.“

Seit dem turnusgemäßen Ausscheiden von Christian Ahrendt als Vizepräsident des Bundesrechnungshofes im Januar 2025 war das Amt vakant. Präsidentin oder Präsident sowie Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesrechnungshofes werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat für zwölf Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Sie können in ihrem Amt nicht wiedergewählt werden.

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Die Stellung des Bundesrechnungshofes, die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder und seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz verankert.

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