Konsequenzen im Zusammenhang mit den Vorwürfen im Ankunftszentrum Bremen.

Ankunftszentrum Bremen trifft ab sofort keine Asylentscheidungen mehr.

Die Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in zwei Schritten die Interne Revision des BAMF mit der Überprüfung von insgesamt 4.568 Asylverfahren beauftragt, in denen Unregelmäßigkeiten aufgrund der Beteiligung von zwei Rechtsanwaltskanzleien zu vermuten waren.

Diese Prüfung wurde mit dem Bericht der Internen Revision des BAMF vom 11. Mai 2018 abgeschlossen. Der Bericht zeige deutlich, dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden.

Innenminister Horst Seehofer erklärte hierzu: „ Das Vertrauen in die Qualität der Asylverfahren und die Integrität des Ankunftszentrums Bremen  ist massiv geschädigt worden. Um dieses wiederherzustellen, habe ich daher entschieden, dass das Ankunftszentrum in Bremen ab sofort und bis zum vollständigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der laufenden Überprüfungen keine Asylentscheidungen mehr trifft.  Ich habe mich von Beginn an für die schonungslose Aufklärung eingesetzt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der internen Überprüfung sämtlicher positiver Entscheidungen des Ankunftszentrum Bremen seit dem Jahr 2000 habe ich heute angeordnet, dass sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft werden, an denen die im Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren.“

Die Bearbeitung der Asylverfahren des Ankunftszentrums Bremen wird von anderen Außenstellen des BAMF mit sofortiger Wirkung übernommen.

Das BAMF hat mit Wirkung vom 01. September 2017 ein erweitertes System zur Qualitätssicherung eingeführt, welches bereits zur Verbesserung der Qualität der Asylentscheidungen geführt habe. Der Bericht der Internen Revision weise allerdings auf Mängel bei der Beachtung des sog. Vier-Augen-Prinzips hin.

„Im Asylverfahren wird nach Recht und Gesetz entschieden. Die Qualität der Asylentscheidungen steht für mich an erster Stelle. Daher habe ich das BAMF angewiesen, weitere qualitätssichernde Maßnahmen sofort zu ergreifen. Zukünftig werden u.a. zusätzlich nach dem Zufallsprinzip 10 Prozent aller Asylentscheidungen des BAMF vor der Zustellung durch die Qualitätssicherung des BAMF überprüft. Dafür wird die Mitarbeiterzahl in der Qualitätssicherung in der BAMF-Zentrale erheblich verstärkt. In Zukunft sollen auch regelmäßig Entscheidungen der Außenstellen überprüft werden, deren Schutzquoten vom bundesweiten Durchschnitt abweichen.“ so Innenminister Horst Seehofer.

Innenminister Seehofer wird am Dienstag, den 29. Mai 2018 gemeinsam mit der Präsidentin des BAMF Frau Cordt an der Sondersitzung des Innenausschusses teilnehmen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*