Krankenhausmitarbeitende müssen keinen Parkschein mehr ziehen.

Berliner Krankenhausgesellschaft begrüßt geplante Ausnahmeparkregelung für Beschäftigte im Wechselschichtdienst.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft befürwortet den Beschluss des Senats, Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in Bereichen der Daseinsvorsorgen wie beispielsweise der Gesundheitsversorgung, kostenfreies Parken im öffentlichen Straßenraum dauerhaft zu ermöglichen. Damit unterstützt der Senat unter anderem Pflegekräfte im Wechselschichtdienst, die nachts oder in den frühen Morgenstunden auf das Auto angewiesen sind. Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung ist, dass ein Teil der monatlichen Arbeitsschichten zwischen 22.30 und 6.30 Uhr beginnt oder endet.

Bisher mussten Krankenhausmitarbeiter für das Parken reguläre Gebühren bezahlen. Die neue Ausnahmeregelung ändert das. Brit Ismer, Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft und kaufmännische Direktorin des Jüdischen Krankenhauses Berlin: „Der heutige Beschluss des Senats zeigt: effektive Maßnahmen für Menschen in helfenden Berufen müssen nicht kompliziert sein. Die Ausnahmeparkregelung münzt das Klatschen von Balkonen und politischen Bühnen in echte Anerkennung um. Der Senat hat Gas gegeben und den Weg frei gemacht für mehr Wertschätzung von in der Daseinsvorsorge Beschäftigten. Denn Mitarbeitende von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen müssen auch in Randzeiten sicher an ihren Arbeitsort gelangen können, ohne für ihr Engagement auch noch extra zur Kasse gebeten zu werden.“

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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