Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von „Mein Kampf“.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte.

Der Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen. Das beklagte Land müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2017, Aktenzeichen 10 Sa 899/17

8 Antworten

  1. Da wollte sich einer sein eigenes Bild machen und wird gefeuert, weil er beim Lesen eine Uniform trug.
    Kann man nur hoffen, dass das Urteil keinen Bestand haben wird.

    • Da kannste mal sehen, was das für Richter sind, die ihr eigenes Urteil nicht überprüfen lassen wollen.
      Hoffentlich hat der ‚Uniformierte‘ eine versierte Rechtsvertretung, die es versteht, eine Verfassungsklage form- und fristgerecht in Karlsruhe einzureichen, denn beim Berliner Verfassungsgericht wird solch eine Klage in der Ablage landen.

  2. Als ehemaliger Angehöriger der Westberliner uniformierten Polizei hatte ich während des Dienstes, in Uniform, gleiches gelesen, weil ich verstehen wollte, was heute ganz offensichtlich verboten ist, verstehen zu dürfen.
    Mich erinnert das an tiefstes Mittelalter, aber auch an die Zeit ab 1933 als mißliebige Literatur verboten und verbrannt wurde, samt Lesern und Autoren.
    Aber der EUGH wird das Urteil wohl dann in den nächsten Jahren kassieren – und der dann amtierende Sen-Jus die Pensionen dieser Richter.

    SenJus = Senator für Justiz, TP

  3. „Das Größte in der Verfassung der Vereinigten Staaten sind die ersten drei schönen Worte. Sie sind: „Wir, das Volk.“ – so Donald Trump vor der UN-Vollversammlung im September 2017.
    „Wir sind das Volk“ – skandieren die AfD-Anhänger und das ist dann plötzlich gar nicht mehr schön.
    Und wenn einer vergißt, sich beim Lesen die Klamattoen auszuziehen, ist das auch nicht schön.
    Was wäre denn geschehen, wenn der Mann nackend gelesen hätte?

    • Wenn der Mann nackend das Buch gelesen hätte, wäre er auch gefeuert worden: wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das gilt auch im Pausenraum.

      • Der Pausenraum ist doch nicht öffentlich, da hätte er doch ganz ohne sitzen und lesen können. Jedenfalls darf man davon ausgehen, dass der Geschaßte keinen versierten Strafverteidiger an seiner Seite hatte, der dem Landesarbeitsgericht die Grenzen aufgezeigt hätte.

  4. „Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir ’ne Uniform“.
    Mit diesen Worten bewarb sich einst dieser Mitarbeiter des Bezirkamtes Reinickendorf.
    Jetzt aber, wo er auf dem Zweiten Bildungsweg das Lesen gelernt hat, wirft man ihn raus.

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