Land Baden-Württemberg gegen bereits geschlossenen Vergleich zur Verkehrsreduzierung.

Beschwerde gegen den im Vollstreckungsverfahren wegen Nichterfüllung des Vergleichs zur Verkehrsreduzierung am Neckartor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.12.2017 eingelegt.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hatte im Vollstreckungsverfahren 13 K 14557/17 mit Beschluss vom 19.12.2017 dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 30.04.2018  gesetzt, um seine Verpflichtung aus dem am 26.04.2016 mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen Vergleich (Az.: 13 K 875/15, 11.12.2017 und vom 20.12.2017 zu erfüllen, und für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 EUR angedroht.

Gegen diesen (am 30.01.2018 zugestellten) Beschluss hat nun das Land Baden-Württemberg am 12.02.2018 Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde, die noch nicht begründet wurde, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

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