Land Niedersachsen fördert elektronische Fangmelder mit 150.000 Euro.

Ministerin Staudte: „Moderne Lebendfanggeräte statt Totschlagfallen“.

Hannover. Die neue Förderung von elektronischen Fangmeldern ist erfolgreich gestartet: Insgesamt wurden 59 von 87 eingegangenen Anträgen bewilligt. Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro können nun abfließen, damit Jägerinnen und Jäger Lebendfanggeräte 24 Stunden am Tag überwachen können. Sie werden dann sofort benachrichtigt, wenn ein Tier in die Falle gegangen ist. Durch die Förderungen können die Jägerschaften nun 1.000 elektronische Fangmelder anschaffen. Ein Fangmelder wird jeweils mit 75 Prozent der bewilligungsfähigen Kosten, maximal jedoch mit 150 Euro, gefördert.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Ausstattung von Lebendfanggeräten mit elektronischen Fangmeldern muss heutzutage der Standard sein, und die meisten Jägerinnen und Jäger nutzen sie bereits. Denn Lebendfanggeräte sind inzwischen die tierschutzgerechtere Alternative zu Totschlagfallen. Daher freue ich mich, dass unser Förderangebot auf so großes Interesse gestoßen ist! Die belastende Verweildauer der Tiere in der Falle wird so erheblich verkürzt.“ Mit der Förderung setze die Landesregierung eines der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, der die Ausstattung von Lebendfallen mit digitalen Meldern vorsieht.

Die Fangjagd dient insbesondere dem Schutz von seltenen Arten wie zum Beispiel Rebhuhn, Kiebitz und anderen Feld- und Wiesenvögeln vor Prädatoren wie Fuchs, Marder, Waschbär und Marderhund. Letztere zählen wie Nutria oder amerikanischer Minks zu den invasiven Arten, die heimische Arten gefährden und in ihrem Bestand reguliert werden müssen. Zudem schädigt die Nutria Deiche und Uferböschungen und stellt daher eine Gefahr für den Hochwasserschutz dar. Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen dürfen die Fangjagd nur nach Absolvierung eines qualifizierten Fangjagdseminars ausüben. Damit soll sichergestellt werden, dass Fallen fach- und so tierschutzgerecht wie möglich eingesetzt werden.

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