Landesregierung bringt verändertes Ladenöffnungsgesetz auf den Weg.

Vollautomatisierte Supermärkte, sogenannte Smart-Stores, gewinnen insbesondere im ländlichen Raum zunehmend an Bedeutung. Diese neuen Vertriebsformen stellten das geltende Ladenöffnungsrecht jedoch vor Herausforderungen. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes soll es künftig möglich werden, neben Warenautomaten auch vollautomatisierte Smart-Stores ohne Verkaufspersonal an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden zu betreiben. Das Gesetz werde nun dem Landtag zur Beratung übergeben. 

Minister René Wilke: „Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, dass Menschen Waren des täglichen Bedarfs auch zukünftig wohnortnah einkaufen können. Wo klassische Supermarktangebote unter Druck geraten, können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten und gleichwertige Lebensverhältnisse in Brandenburg stärken. Entscheidend für die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes war, einen tragfähigen Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Innovation, Verbraucherinteressen und dem Schutz verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsgüter zu finden – insbesondere mit Blick auf den Arbeitnehmerschutz, die Sonn- und Feiertagsruhe sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das ist uns mit dem vorliegenden Entwurf gelungen, der sich an den Interessen der Menschen orientiert und Wege für die Nahversorgung der Zukunft eröffnet.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Eckpunkte:

  • Erstens gelten die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten ausschließlich für vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal. So bleibt der Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen gewahrt, während der Betrieb technisch ermöglicht wird.
  • Zweitens ist eine Flächenbegrenzung auf 250 Quadratmeter vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass die Regelung der wohnortnahen Nahversorgung dient und nicht zur Ausweitung großflächiger Einzelhandelsstrukturen führt.
  • Drittens werden den Kommunen Gestaltungsspielräume eingeräumt: Die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden erhalten die Möglichkeit, die Ladenöffnungen während der Ladenschlusszeiten – das heißt an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember ab 14 Uhr – zuzulassen. So kann den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen und sichergestellt werden, dass „Smart Stores“ so zum Einsatz kommen, dass sie einen tatsächlichen Mehrwert für die Versorgung bieten.

Hintergrund:

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, dass Brandenburg als Flächenland in allen Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse bietet. Die Anpassung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes zur Betreibung von „Smart Stores“ an sieben Tagen die Woche stellt die Maßnahme Nummer 41 des Maßnahmenkatalogs aus dem Koalitionsvertrag dar.

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