Landgericht Osnabrück verurteilt 51-Jährigen wegen 43-fachen Wohnungseinbruchsdiebstahls.

OSNABRÜCK. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit ihrem am Dienstag, dem 25. Juni 2019, verkündeten Urteil einen umfangreichen Prozess gegen einen heute 51 Jahre alten Mann aus Osnabrück wegen des Vorwurfs des vielfachen gewerbsmäßigen (Wohnungs-)Einbruchsdiebstahls zu Ende gebracht (Az. 10 KLs 6/19).

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum von Mai 2017 bis September 2018 insgesamt 73 (Wohnungs-)Einbruchsdiebstähle in Osnabrück, Belm, Wallenhorst und weiteren umliegenden Orten, u.a. in Bielefeld, begangen zu haben. Betroffen gewesen sollen fast durchweg Einfamilienhäuser. Ende September 2018 war der Angeklagte vorläufig festgenommen worden. Er befand sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück war zwischenzeitlich, wie von der Strafprozessordnung vorgesehen, auf die 43 schwerwiegendsten Taten beschränkt worden. In Bezug auf diese 43 Taten sah die zuständige 10. Große Strafkammer nun nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die von der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe als erwiesen an. Dazu beigetragen hatte auch die in Bezug auf diese Taten weitgehend geständige Einlassung des Angeklagten. Abgesehen hatte es der Angeklagte nach den Feststellungen der Kammer bei seinen Einbrüchen vor allem auf Bargeld, Schmuck und Münzen. In Einzelfällen belief sich seine Beute nach den Bekundungen der Geschädigten auf bis zu EUR 46.000,00. Hinzu kam in vielen Fällen ein erheblicher Sachschaden von in Einzelfällen bis zu EUR 7.000,00.

Die 10. Große Strafkammer verurteilte den Angeklagten am vergangenen Dienstag schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Weiter ordnete die Kammer die Einziehung mehrerer bei dem Angeklagten sichergestellter hochwertiger Uhren und Schmuckstücke an. Sie stammten nach Überzeugung der Kammer aus den Diebstahlstaten. Da nicht mehr alle von dem Angeklagten erbeuteten Wertgegenstände und Bargeldbeträge sichergestellt werden konnten, ordnete die Kammer darüber hinaus die Einziehung von Wertersatz in Höhe von weiteren EUR 116.641,00 an. Diesen Betrag muss der Angeklagte nun an die Staatskasse zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Abschluss der Beweisaufnahme für den Angeklagten eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten plädiert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten jedoch das Urteil der 10.Großen Strafkammer und verzichteten auf Rechtsmittel dagegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig, der Angeklagte bleibt in Haft.

Das nun zu Ende gegangene Verfahren ins Rollen gebracht hatten Ermittlungen der Zentralen Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruchdiebstahl der Polizeidirektion Osnabrück und der Zentralstelle zur Bekämpfung organisierter und bandenmäßiger Wohnungseinbruchskriminalität der Staatsanwaltschaft Osnabrück.

Quelle: PM des Landgerichts Osnabrück vom 1. Juli 2019

Eine Antwort

  1. Ausgehend von der Tatsache, dass auf die 73 bekannt gewordenen Taten, mindestens noch 730 weitere Taten im „nicht beweisbaren Zustand eingestellt“ wurden, kann der BVer (Berufsverbrecher) jeden Bruch mit rund 2,5 Tagen Haft verbuchen.
    Weiter ausgehend von einer Vollverbüßung, wird der BVer im April 2024 wieder auf Bruch gehen, weil er durch das Urteil in seiner Auffassung von Arbeitszeitoptimierung bestätigt wurde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*