Lebenslang für Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein.

Der wegen Mordes und waffenrechtlicher Vergehen von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach angeklagte 49-jährige Mann aus Idar-Oberstein (sog. Tankstellen-Mord), wurde heute vom Landgericht Bad Kreuznach (Schwurgericht) zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Ermittlungen ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der inzwischen 50-Jährige am 18.09.2021 zunächst gegen 19.45 Uhr die Tankstelle betreten hat, um dort einzukaufen. Weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug, soll es eine kurze Diskussion mit dem 20-jährigen Mitarbeiter der Tankstelle gegeben haben, dem späteren Opfer der Tat. Daraufhin verließ der Tatverdächtige die Tankstelle wieder und betrat sie erneut gegen 21.25 Uhr, diesmal mit angelegter Mund-Nasen-Bedeckung. Als er an der Kasse war, zog er die Maske herunter und es kam erneut zu einem kurzen Wortwechsel. Schließlich zog er einen Revolver aus der Hosentasche und gab einen tödlichen Schuss auf den 20-jährigen Studenten aus Idar-Oberstein ab. Der Schuss durchschlug den Kopf des Opfers, das sofort verstarb. Der Angeschuldigte entfernte sich zunächst zu Fuß vom Tatort; er stellte sich freiwillig am nächsten Morgen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Die Schwurgerichtskammer ging in ihrer Urteilsbegründung – wie angeklagt – davon aus, dass der Angeklagte die Tat aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen begangen hat.

Zwar wurde bei ihm ein Blutalkoholwert von 2,05 Promille festgestellt, was nach Beurteilung eines psychiatrischen Sachverständigen seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit jedoch nicht erheblich eingeschränkt habe. So habe er nach Aufnahmen der Überwachungskamera in der Tankstelle diese normal betreten, sich sogar noch in der Warteschlange geduldig eingereiht, an der Kasse die Maske heruntergezogen und mit dem mitgebrachten Revolver dann gezielt in den Kopf des Kassierers, der sofort verstarb, geschossen.

Von einer besonderen Schwere der Schuld ging zwar die Staatsanwaltschaft aus und beantragte dies im Plädoyer. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Voraussetzung für die Feststellung der bes. Schwere der Schuld ist, dass der Schuldgehalt der Tat über den Schuldgehalt der gewöhnlich vorkommenden Mordfälle deutlich hinausgeht. Dabei dürfe das Gericht allerdings solche schulderhöhenden Umstände, die bereits zur Begründung der einzelnen Mordmerkmale im Urteil herangezogen worden sind, im Rahmen der Prüfung, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, nicht noch einmal berücksichtigen (sog. Doppelverwertungsverbot). Das Gericht konnte im Rahmen der vorgenommenen Gesamtwürdigung der schulderhöhenden und schuldmindernden Umstände einen solch schweren Schuldgehalt nicht erkennen.

Der Argumentation der Verteidigung, die auf eine Verurteilung auf Totschlag im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit plädierte, folgte das Gericht jedoch nicht, so der Pressesprecher des Landgerichts Bad Kreuznach, Daniel Wahn, gegenüber der TP Presseagentur.

Fotoquelle: LG Bad Kreuznach

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