lebensmittelwarnung.de wird verbraucherfreundlicher.

Portal lebensmittelwarnung.de von Bund und Ländern soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Rückrufe und Risiken informieren.

  • vzbv begrüßt Relaunch von lebensmittelwarnung.de.
  • Bund und Länder müssen Verbraucherinnen und Verbraucher über Lebensmittelwarnungen schnell und verständlich informieren.
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss das Portal bekannter machen.

Fast täglich rufen Unternehmen in Deutschland Produkte zurück. Lebensmittel sind besonders häufig betroffen. Über Warnungen und Produktrückrufe informiert das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de. Das Problem: Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren von solchen Warnungen und Produktrückrufen oft zu spät oder gar nicht. Der vzbv fordert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) deshalb auf, das Portal bekannter zu machen.

„Ob Glassplitter, Salmonellen oder grenzwertüberschreitende Pestizidrückstände in Lebensmitteln – all dies sind Gesundheitsgefahren für Verbraucher:innen. Das staatliche Portal lebensmittelwarnung.de informiert darüber. Es ist gut, dass das Portal nun endlich verbraucherfreundlich überarbeitet wurde“, so Sabrina Göddertz, Referentin im Team Lebensmittel des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

BVL muss lebensmittelwarnung.de bekannter machen.

Die Überarbeitung des Portals ist aus Sicht des vzbv ein erster Schritt. Zwar informieren Bund und Länder dort über Produktrückrufe, Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen davon aber oft nichts mit.

„Viele Verbraucher:innen kennen das Portal nicht. Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss das Portal lebensmittelwarnung.de deutlich bekannter machen, damit die Warnungen Verbraucher:innen auch erreichen“, so Göddertz.

Schnellere und bessere Informationen nötig

Der vzbv und die Verbraucherzentralen kritisieren seit Langem, dass Warnmeldungen über lebensmittelwarnung.de häufig zu spät und lückenhaft erfolgen.

„Die Bundesländer müssen Warnungen unverzüglich ins Portal einstellen. Informationen müssen für Verbraucher:innen verständlich sein. Verbraucher:innen müssen wissen, was zu tun ist, wenn sie ein betroffenes Produkt gekauft oder bereits verzehrt haben – ob sie nach Verzehr des Lebensmittels besser eine Arztpraxis aufsuchen sollten und wie sie ihr Geld zurückerhalten können. Das sind wichtige Informationen. Nur dann hat das Warnportal einen echten Mehrwert für Verbraucher:innen“, so Göddertz.

Hintergrund

Lebensmittelwarnung.de ist ein gemeinsames Internetportal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dort werden Warnungen zu Produkten wie Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände veröffentlicht, die aufgrund möglicher Gesundheitsgefahren von den Herstellern zurückgerufen wurden oder vor denen die Behörden selbst warnen. Das Portal richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher und wird vom BVL betreut. Am 18. Juni 2024 veröffentlichte das BVL das überarbeitete Portal.

In den vergangenen Jahren gab es einen stetigen Anstieg der Warnmeldungen auf dem Portal – 2020 (273), 2021 (282), 2022 (311). Im Jahr 2023 wurden dort 308 Rückrufe veröffentlicht.

Warngründe sind vor allem mikrobiologische Kontaminationen von Lebensmitteln, zum Beispiel durch Bakterien wie Salmonellen oder Listerien, aber auch Grenzwertüberschreitungen, wie etwa von Pestizidrückständen, unzulässige Inhaltsstoffe, Allergene und Fremdkörper in Lebensmitteln.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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