Leid von Hinterbliebenen endlich anerkennen.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen. Danach sollen Hinterbliebene wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung für ihr seelisches Leid fordern können. Hierzu erklärten die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Hendrik Hoppenstedt:

„Mit dem Hinterbliebenengeld wird eine wichtige Forderung von CDU und CSU umgesetzt. Mehr als drei Jahre nach Beginn der Koalition bringt Minister Maas endlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrages ins Kabinett.

Bislang steht Hinterbliebenen bei einer fremdverursachten Tötung naher Angehöriger nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie dadurch selbst einen Schock erleiden, der einer Gesundheitsbeschädigung entspricht. Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines nahen Angehörigen ausgleichen. Mit dem Anspruch auf Hinterbliebenengeld kann aber ein Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit den Hinterbliebenen gesetzt und zumindest ein symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes erreicht werden.

Gleichzeitig wird ein Wertungswiderspruch im Schadensersatzrecht beseitigt. Wenn das Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles am Leben bleibt, hat es derzeit Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögens- und Nichtvermögensschäden. Selbst der kurzfristige, unfallbedingte Nutzungsausfall eines PKW ist zu entschädigen. Im Falle einer Tötung können die Angehörigen dagegen nur Ersatz der durch die Tötung zugefügten Vermögensschäden verlangen, wie zum Beispiel die Kosten der Beerdigung. Ein Schädiger steht derzeit im Falle der Tötung eines Dritten wirtschaftlich besser da als bei einer Körperverletzung. Das ist ungerecht. Da ist es nur recht und billig, wenn auch beim unfallbedingten Verlust des Kindes oder des Ehe- bzw. Lebenspartners, über den man manches Mal ein ganzes Leben lang nicht hinwegkommt, ein Hinterbliebenengeld gezahlt werden muss.“

Besser spät als nie: Schmerzensgeld für Angehörige

Zum heutigen Kabinettbeschluss in Sachen Hinterbliebenengeld erklärte auch Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Es ist lobenswert, dass Bundesjustizminister Heiko Maas endlich den lang erwarteten Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld vorgelegt hat. Dieser wurde bereits im Koalitionsvertrag 2013 angekündigt – und immer wieder aufgeschoben.

Wir haben bereits im Sommer 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Angehörigenschmerzensgeld vorgelegt, der von den Koalitionsparteien im Dezember 2016 abgelehnt wurde.

Darüber hinaus sind aber noch Änderungen des Opferentschädigungsgesetz (OEG) notwendig um einen umfassenden Schutz zu gewähren.

Nach der jetzigen Gesetzeslage stehen Opfer von Straftaten, die vorsätzlich mittels eines KfZs begangen wurden, schutzlos da.

Wir haben dazu ebenfalls bereits einen Gesetzentwurf eingebracht.

Auch die Überarbeitung des Opferschutzgesetzes wurde im Koalitionsvertrag angekündigt, ohne dass bis heute dazu etwas vorgelegt worden ist.“

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